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03.11.20 –
Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und langjähriger Gegner der festen Fehmarnbelt-Querung: Ein Paukenschlag ist heute ausgeblieben. Das Gericht hat die Klagen allesamt abgewiesen und die bisherigen Planungen weitgehend bestätigt. Das Gericht hat jedoch nicht die politische Sinnhaftigkeit des Großprojekts, sondern allein seine Konformität mit geltendem Planungsrecht geprüft. Zugleich hat das Gericht im Zuge der Urteilsverkündung noch einmal klargemacht, dass es bereits im Zuge der Verhandlungen zu verschiedenen Verbesserungen durch Zusagen von Landesregierung und Femern A/S gekommen ist. Auch vor diesem Hintergrund gilt den Klägerinnen und Klägern unser Dank.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um die Rechtmäßigkeit der bisherigen Planungen. Diese wurde bestätigt. Von der Sinnhaftigkeit des Projekts mit seinen ganz erheblichen ökologischen wie ökonomischen Risiken sind wir weiterhin nicht überzeugt. Insofern ist nun auch die Verantwortung für negative Auswirkungen der festen Fehmarnbelt-Querung wie zum Beispiel die unfassbaren hohen Kosten, sehr klar verteilt: Sie liegt bei den politisch Verantwortlichen aus Union, SPD und FDP. Als Grüne werden wir uns sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene auch weiterhin dafür einsetzen, dass all die Dinge, die den Menschen auf Fehmarn und entlang der Hinterlandanbindung seit Jahren versprochen werden, auch tatsächlich kommen – allen voran der übergesetzliche Lärmschutz, für den noch immer nicht die notwendigen Mittel auf Bundesebene bereitgestellt wurden.
Dr. Konstantin von Notz, MdB
Pressemeldung durch: Wahlkreisbüro Konstantin von Notz, Mölln
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