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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Einbahnstraßenregelung für den Grenzweg von Seiten der Segeberger Straße zu prüfen.
Begründung:
Der Grenzweg wird rund um die Uhr von Fahrzeugen befahren, die zum größten Teil nicht Anlieger sind, sondern den Grenzweg als Abkürzung zwischen Ahrensböker und Segeberger Straße nutzen. Dabei fahren die Fahrzeuge mit einer nicht gerade geringen Geschwindigkeit. Im Grenzweg gibt es keinen Fußweg und die Straße ist sehr schmal. Bewohner müssen nach dem Verlassen des Hauses unmittelbar die Fahrbahn betreten, wenn sie Richtung Segeberger Straße oder Ahrensböker Straße wollen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung möge die Beschlussvorlage mit dem Zusatz `Lebenszeitkosten´ (Folgekosten) ergänzen.
Begründung:
Das Formblatt Beschlussvorlage ist um die Rubrik `Lebenszeitkosten´ zu ergänzen. Um die Folgekosten von Investitionen und Bauvorhaben hinsichtlich der daraus entstehenden zukünftigen finanziellen Belastungen im Haushalt einschätzen zu können, sind diese Folgekosten in der Beschlussvorlage anzugeben. Die `Lebenszeitkosten´ beinhalten Wartung, Energie, Zinsen und weitere laufende Kosten. Wenn es sich um eine Modernisierung oder einen Ersatz handelt, sollen die Betrachtungen im Vergleich zum aktuellen Status vorgenommen werden. Auf diese Weise wird ein Vorteil / Nachteil leichter erkennbar. Die Verwaltung möge hier zumindest immer eine Schätzung eintragen. Für eine faktenbasierte Entscheidung in den Ausschüssen ist diese Information zwingend erforderlich. Denn die Investitionskosten haben alleine keine Aussagekraft. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Umrüstung der Lichtmasten in Stockelsdorf. Wenn eine Lichtinstallation beispielsweise in der Investitionen 1000 € kostet aber jährlich 100 € Energieeinsparung bedeutet und eine Lebenszeit von 15 Jahren hat, so sind die Lebenszeitkosten negativ. Das bedeutet einen finanziellen Gewinn für die Gemeinde von 500 €. Auf diese Weise ist sofort erkennbar, welche Investition ohne Verzögerung getätigt werden sollte und welche nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass auf allen Dächern der gemeindeeigenen Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden.
In der übernächsten UBPöS-Sitzung soll ein Plan vorgelegt werden, in welcher Reihenfolge die Installation der PV-Anlagen auf den Gebäuden erfolgt. Es soll ein Termin genannt werden, wann das erste Projekt umgesetzt wird.
Begründung:
Hinsichtlich der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist ein konsequenter Ausbau der PV-Flächen auf den Dächern erforderlich, zumal sich die Kommune zur „klimafreundlichen Gemeinde“ erklärt hat.
Die Fraktion GRÜNE unterstützt mit diesem Antrag die Fraktionen von CDU, FDP und UWG in ihren Bemühungen, die von ihnen selbst genannten Voraussetzungen zu schaffen, das "PV-Moratorium" abzuschaffen. In deren Beschlussvorlage vom 29.12.2023 wird folgende Voraussetzung genannt:
"Erst unter folgenden Voraussetzungen kann das Thema Freiflächenphotovoltaik erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden: [...] Die Gemeinde muss eigene Flächen, Dach- u. Freiflächen, für Photovoltaik nutzen".
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung möge die Installation eines öffentlichen Wasserspenders am Münzpatz veranlassen und hierfür eine Förderung duch die „Aktiv-Region Innere Lübecker Bucht“ und die „Blume-Jebsen-Stiftung“ anfragen.
Begründung:
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Klimaanpassung ist die Installation eines öffentlichen Wasserspenders am Münzplatz im Rahmen des Hitzeaktionsplanes sinnvoll.
In Folge der Klimaveränderung kommt es seit einigen Jahrem im Sommer vermehrt zu extremen Hitzeperioden mit bis zu 40*C. Gerade in Städten steigt die Hitze durch die Flächenversiegelung (Gebäude und Straßen). Abhilfe schaffen könnten die Begrünung von Fassaden und Dächer sowie die Anpflanzung von Bäumen.
Während auftretender Hitzeperioden ist u. a. ausreichendes Trinken notwendig.
Da der Münzplatz eine zentrale Lage im Ortsmittelpunkt mit Sparkasse, Wochenmarkt, Ärztehaus, Apotheke und Eisbar ist, bietet es sich hier an, einen öffentlichen Wasserspender zu installieren.
Es gibt hygienische, frostsichere und vandalismussichere Wasserspender.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung möge sich gegenüber der LBV dafür einsetzen, dass eine streckenbezogene innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Segeberger Straße (L332) zum Zweck des Lärmschutzes eingerichtet wird.
Zur Unterstützung dieser Maßnahme möge geprüft werden, inwiefern die innerörtliche Segeberger Straße baulich verändert und auf eine Fahrspur je Richtung verengt werden kann.
Begründung:
Der Lärmaktionsplan wurde am 20.11.2023 im UBPÖS genehmigt.
Der Lärmaktionsplan weist die Segeberger Straße als besonders lärmbelastet aus. Dies stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Anwohner*innen dar [1]. Um diese in Zukunft vor den schädlichen Auswirkungen des Straßenverkehrslärms zu schützen, muss die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs reduziert werden. Ab ca. 30 km/h überwiegt das Rollgeräusch der Reifen, so dass eine weitere Absenkung der Geschwindigkeit nicht sinnvoll ist [2]. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat keine oder nur insignifikanten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Straße, die z. B. durch Anpassungen von Ampelschaltungen leicht wieder aufgefangen werden können [3].
Um die Reduzierung der Geschwindigkeit zu unterstützen, ist eine bauliche Veränderung der Segeberger Straße notwendig. Eine breite Straße lädt Autofahrende zu höheren
Geschwindigkeiten ein. Daher ist die Verringerung der Fahrbahnbreite auf eine Spur pro Richtung notwendig [4]. Auf der Segeberger Straße ist in Richtung Lübeck in der Regel die rechte Spur mit abgestellten Fahrzeugen blockiert und für den fließenden Verkehr nicht nutzbar. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass für den fließenden Verkehr eine alle vier Fahrspuren notwendig sind. Bei der Reduzierung auf zwei Fahrspuren kann der freiwerdende Raum für zusätzliche Begrünung, Fahrrad- und Fußverkehr genutzt werden. Damit entsteht genügend Platz, dass die Fahrradwege an ihre vorgeschriebene Mindestbreite von 1,5 m angepasst werden können [5]. Damit werden Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden vermieden, die jetzt auf den direkt benachbarten und engen Fuß- und Radwegen auftreten. So ist es z. B. Zufußgehenden nicht möglich einander zu überholen, ohne den Radweg zu betreten. Durch zusätzliche Begrünung können in diesem versiegelten und verdichteten Straßenraum die Temperaturen im Sommer reduziert und damit die Auswirkungen von steigenden Extremtemperaturen gemildert werden. [6]
Quellen:
[1] World Health Organization, „Compendium of WHO and other UN guidance on health and environment“. Zugegriffen: 25. November 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://cdn.who.int/media/docs/default-source/who-compendium-on-health-and-environment/who_compendium_noise_01042022.pdf?sfvrsn=bc371498_3
[2] P. Lewicki, „Straßenverkehrslärm“, Umweltbundesamt. Zugegriffen: 25. November 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm
[3] Umweltbundesamt, „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“, Umweltbundesamt, Nov. 2016, Zugegriffen: 25. November 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf
[4] C. Marohn, „The Key to Slowing Traffic is Street Design, Not Speed Limits“, Strong Towns. Zugegriffen: 25. November 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.strongtowns.org/journal/2021/8/6/the-key-to-slowing-traffic-is-street-design-not-speed-limits
[5] „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“. Zugegriffen: 25. November 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
[6] „Bäume kühlen Europas Städte“. Zugegriffen: 26. November 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.klimawandelanpassung.at/newsletter/nl52/baeume-kuehlen
Wir nehmen im Hauptausschuss der Gemeinde Stockelsdorf einen erneuten Anlauf und beantragen, die Anfangszeiten der Ausschuss-und Gemeinderatssitzungen um mindestens eine Stunde nach hinten, also auf 18.00 Uhr, zu verlegen. Gerne würden wir noch später, also 18.30 Uhr oder 19.00 Uhr beginnen. Für eine Kompromisslösung sind wir offen.
Die Überalterung der politischen Gremien, insbesondere der Gemeindevertretung, ist nicht zu übersehen. Über 60% der gewählten Räte sind über 60 Jahre alt, einige gehören gar der Gruppe 70+ an – und sind damit in einem Alter, in dem die Mehrheit der Menschen üblicherweise den Ruhestand genießt. Damit ergibt sich in den gewählten Gremien eine Mehrheit für eine Altersgruppe, die die Einwohnerschaft von Stockelsdorf in keinster Weise repräsentiert. Denn typisch für diesen Ort sind Baugebiete aus den verschiedensten Dekaden mit mehr oder minder jungen Familien.
Die jetzigen frühen Anfangszeiten für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen, nämlich 17.00 Uhr, sind überregional einmalig. Ein Blick in diei Nachbarkommunen zeigt: weder in Eutin oder Ratekau noch in Bad Segeberg oder Reinfeld wird so früh begonnen. Dieses Faktum spricht eine klare Sprache: ein späterer Beginn ist möglich!
Diese ungünstigen Zeiten schließen systematisch alle Menschen aus, die einem geregelten Vollzeit-Job nachgehen, insbesondere die, die noch einen längeren Weg von ihrem Arbeitsort zurück nach Stockelsdorf haben. Außer den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist es kaum jemandem möglich, seinen Arbeitsplatz regelmäßig für das Ehrenamt früh zu verlassen.
Das Ausschließen gilt insbesondere auch für Mütter und Väter, die sich gegen Abend üblicherweise mit ihrer Familie beschäftigen. Der geringe Anteil an Frauen in den Gremien (Bemerkenswert: Im Gemeinderat finden sich nur 8 Frauen bei 29 Sitzen, im UBPöS findet sich sogar nur eine Frau! Lediglich im JSSSK sieht es anders aus – ein Klischee, das heute fast schon peinlich ist: Frauen trauen sich zu – und es wird ihnen auch zugetraut, sich um Jugend, Schule, Soziales und Kultur kümmern zu können) könnte hier einen Grund finden. Aus Sicht der Gleichstellung ist dies definitiv nicht akzeptabel.
Beide Aspekte halten wir schon seit langem für nicht tragbar. Schon vor der letzten Kommunalwahl versuchten wir, die Anfangszeiten zu verändern, fanden aber keine Mehrheit. Nun wollen wir es erneut versuchen in der Hoffnung, dass sich parteienübergreifend junge, engagierte Menschen finden, die Stockelsdorf zukunftsfähig machen möchten.
Eine Veränderung der Anfangszeiten aller Sitzungen könnte hier unnötige Hürden abbauen.
Antrag UBPöS zum 27.09.21
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung richtet im Rensefelder Weg (Haus-Nr. 36 – 48d) durch Verkehrszeichen Nr. 283 mit dem Zusatzzeichen `werktags 7:00 – 17:00´ ein absolutes Halteverbot ein.
Begründung:
Da Radfahrer*innen die Fahrbahn benutzen müssen, ist durch die parkenden Kfz in der Linkskurve (Fahrtrichtung Bad Schwartau) zwischen der Haus-Nr. 36 – 48d und dem linksseitigem Knick der Gegenverkehr nicht einsehbar. Der Rensefelder Weg wird aber unter anderem von Schüler*innen stark genutzt:
einerseits von Kindern aus Stockelsdorf, die die weiterführenden Schulen in Bad Schwartau besuchen und andererseits von Kindern aus Bad Schwartau, die die Gerhard-Hilgendorf-Gemeinschaftsschule besuchen.
Die Kfz halten sich kaum an die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und neben den parkenden Autos wird es mitunter sehr eng.Hinsichtlich der Schulwegsicherung ist ein absolutes Halteverbot erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde Stockelsdorf als „Sicherer Hafen“ definiert und damit signalisiert, dass auch wir als Kommune die schleswig-holsteinische Landesregierung in ihrem Bemühen, besonders Schutzbedürftige aus dem Mittelmeerraum (insbesondere aus den Flüchtlingslagern in Griechenland) aufzunehmen, unterstützen.
Wir hoffen, dass Stockelsdorf somit seinen Beitrag leisten kann, den Prozess dieser Aufnahme besonders vulnerabler geflüchteter Menschen über die Landesregierung Schleswig-Holstein mit Nachdruck voranzutreiben und auf eine schnelle Lösung seitens der Bundesregierung hinzuwirken.
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf hat in den vergangenen Wochen während der anhaltenden Corona-Krise gezeigt, dass sie die nötige Empathie und vor allem auch den Willen hat, in Not geratenen Mitmenschen zu helfen. Heute ist Menschlichkeit und Mithilfe mehr denn je gefragt, auch über die Gemeindegrenzen hinaus.
Weitaus schlimmere Verhältnisse gelten, bereits seit Jahren, für die Menschen in den Flüchtlingslagern in Griechenland. Für gut 5000 unbegleitete Minderjährige gibt es dort weniger als halb so viele geeignete Unterbringungsplätze, alle anderen Minderjährigen leben ungeschützt in menschenunwürdigen und lebensbedrohlichen Verhältnissen. Neben diesen Minderjährigen gibt es natürlich etliche andere besonders Schutzbedürftige, die auf Hilfe von außen angewiesen sind. Jetzt kommt das Corona-Virus als weitere Bedrohung hinzu. Sollte das Virus in den Lagern grassieren, wird dies verheerende Auswirkungen haben, das ist uns allen bewusst.
Nach unserem Dafürhalten schließt dieses Bewusstsein trotz aller anfallenden Schwierigkeiten (räumliche Unterbringung, Finanzierung, Betreuung etc.) ein Nichtstun aus.
Auch die EU-Kommission ruft Deutschland und andere EU-Staaten auf, unbegleitete minderjährige Migrant*innen und Schutzbedürftige aus den überfüllten Aufnahmelagern aufzunehmen.
Je mehr Kommunen oder kreisfreie Städte sich solidarisieren und sich zum „Sicheren Hafen“ erklären (https://seebruecke.org/sichere-haefen/ueberblick/), je mehr Städte und Kommunen also signalisieren, dass sie bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen, um so erfolgreicher werden die Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sein, endlich den Worten auch Taten folgen zu lassen.
Falls die Landesregierung zu dem Thema schon Entsprechendes geregelt hat, bitten wir, diesen Antrag als Anfrage zu sehen, zu der wir gern neueste Informationen für den Ausschuss hätten.
Pressestimmen dazu:
stodo.news/jsssk-stockelsdorf-wird-kein-sicherer-hafen_dzw
http://epaper.wochenspiegel-online.de/epaper/article/1/16497/1
Antrag UBPöS am 20.08.2019
Sehr geehrter Herr Andermann,
die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragen die Errichtung einer Fahrrad-Aufstellfläche für Linksabbieger von der Lohstraße in die untere Ahrensböker Straße vor der Signalanlage. Die bisherige Haltelinie für die Kfz ist um 15 Meter zurück zu verlegen, so dass die Fahrradfahrer*innen vom Radweg über die Bordsteinabsenkung vor der rechten Abbiegespur direkt vor die bisherige Haltelinie fahren können. Hierdurch ist ein gefahrloses Linksabbiegen in die untere Ahrensböker Straße vor den dahinter wartenden Kfz gewährleistet. Bisher müssen sich die Radler*innen in den fließenden Kfz-Verkehr direkt auf der Fahrbahn einordnen. Wiederholt werden die Radler*innen beim Linksabbiegen von Kfz, die geradeaus in die Marienburgstraße fahren wollen, überholt und hierdurch gefährdet. Die Fahrrad-Aufstellfläche vor Signalanlagen ist eine bewährte Methode, um die Sicherheit des Radverkehres zu erhöhen. Die Verwaltung wird gebeten, sich bei dem LBV für die Einrichtung der Fahrrad-Aufstellfläche einzusetzen. Dies umfasst: - den Haltestreifen für die Kfz um 15 m zurück zu verlegen - das Verkehrszeichen Nummer 138 (Achtung Radfahrer) am neuen Haltestreifen aufzustellen - das Zusatzschild „bei Rot hier halten“ für die Kfz am Verkehrszeichen Nummer 138 anzubringen - die Fahrrad-Aufstellfläche mit einem Fahrrad-Piktogramm auf der Fahrbahn zu kennzeichnen
Stockelsdorf, den 28.07.2019
H. Hamerich und R. Dohse
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