Antrag

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt,

1. eine Übersicht über alle im Stadtgebiet vorhandenen Schottergärten zu erstellen,
2. das von der Verwaltung in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 19.08.2021 präsentierte Aufklärungsblatt über Schottergärten an die ermittelten Eigentümer*innen zu versenden und diese zu bitten, einen Rückbau vorzunehmen,
3. den Eigentümer*innen, die ihre Schottergärten nicht freiwillig rückbauen, dazu per Ordnungsverfügung aufzufordern, ggf. auch Bußgelder zu verhängen,
4. zu prüfen, welcher Personalaufwand an zusätzlichen Stellen für diese Maßnahmen in der Abteilung für Bauaufsicht der Bauverwaltung erforderlich ist, die Kosten des Personalaufwands zu ermitteln und in den Haushalt 2023 einzustellen,
5. in allen neuen oder zu überarbeitenden Bauplänen explizit das Verbot der Einrichtung von Schottergärten in § 8 Absatz 1, Satz 1 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO-SH) zu verankern, wonach die nicht zu überbauenden Flächen der bebauten Grundstücke

a) wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
b) zu begrünen oder zu bepflanzen sind, wobei nur in begründeten Fällen davon
abgesehen werden können soll,

6. zu prüfen, inwieweit, ggf. unter Einbindung von Klimaschutzmanager und Nachhaltigkeitsmanagerin und in Zusammenarbeit mit dem BUND, eine Bürger*innenberatung über sinnvolle Alternativen zu Schottergärten für die Gartenbesitzer*innen (z.B. Blühwiesen und ökologische Steingärten) verwaltungsseitig umsetzbar erscheint.

Begründung:

Zwischenzeitlich dürfte von kaum jemandem noch angezweifelt werden, dass die Anlage von Schottergärten eine ökologische Todsünde darstellt. Diejenigen, die dennoch immer noch Schottergärten anlegen, dürften häufig einfach nicht ausreichend informiert sein. Das Ziel dieses Antrags ist deshalb, die mit der Anlage von Schottergärten verbundene Flächenversiegelung, die die Grundwasserbildung und kühlende Verdunstung im Sommer behindert, zu beenden. Weil das Wasser oberflächlich ablaufen muss und der Schotter Wärme speichert und nachts wieder abstrahlt, tragen die Schottergärten zu Hochwasser und Hitze im Sommer bei. Die versiegelten Gärten beeinflussen auch die Lebensräume vieler Tiere negativ. Oberirdisch bieten Schottergärten weder Nahrung noch Nistplätze für Vögel und Insekten und unterirdisch ersticken die Bodenvliese die Lebewesen im Boden.

Damit soll jetzt in Neustadt in Holstein Schluss sein! Wir wollen dieses Ziel erreichen, indem wir die Menschen zum Einen über die Schädlichkeit der Schottergärten für die Umwelt aufklären und gleichzeitig informieren, welche Alternativen zu der Anlage von Schottergärten möglich sind. Unser Anliegen ist aber auch, diejenigen, die keine Einsicht zeigen, mit den ordnungsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen § 8 Absatz 1, Satz 1 der LBO-SH zu konfrontieren.

Seit die Grünen gemeinsam mit der BGN in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 19.08.2021 zum ersten Mal beantragt hatten, den Schottergärten ein Ende in Neustadt in Holstein zu bereiten, der leider mehrheitlich abgelehnt wurde, ist die Diskussion um die Schottergärten ja weiter gegangen. Die seinerzeit begonnene Verteilung der Infoblätter hat das Bauamt leider nicht fortgesetzt, wie sich in der Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses am 25.08.2022 herausstellte. Wir wollen, dass die Verteilung wieder aufgenommen wird. Die Diskussion in der Ausschusssitzung hat nämlich gezeigt, dass alle Ausschussmitglieder mit den Schottergärten in unserer Stadt nicht einverstanden sind und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit befürworten.. Dies hat uns bewogen, einen neuen Anlauf mit diesem Antrag zu starten, mit dem Ziel, den Schottergärten ein Ende zu bereiten.

Da die Leitung des Bauamtes wiederholt darauf hingewiesen hat, dass die Bauaufsicht mehr Stellen benötige, um gegen Schottergärten wirksam vorgehen zu können, möchten wir mit diesem Antrag auch erreichen, dass geklärt wird, wie viele zusätzliche Stellen es dafür bedarf und welche Kosten diese Stellen nach sich ziehen. Dem Klimawandel wirksam entgegen zu treten, ist nicht zum Nulltarif zu haben, aber keine Maßnahmen zu ergreifen, würde uns noch viel teurer zu stehen kommen. Deshalb wollen wir die Mittel für diese Stellen in den Haushalt 2023 einstellen.

Dr. Michael Böckenhauer                                                                 Dr. Horst Pasenau
Fraktionsvorsitzender                                                                       Ausschussmitglied des PUBA



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