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Die Diskussionen zum Thema Neubau der Gustav-Peters-Grundschule sind sehr emotional geworden. Ob auf dem Marktplatz oder in den Sozialen Medien, es wird argumentiert, diskutiert, aber leider auch oft mit falschen Informationen verwirrt. Wir haben hier einige der wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengetragen.
22.02.17 –
Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Stadtverteter*innen und Gäste
Vor wenigen Wochen befand ich mich an einem Samstag auf dem Wochenmarkt in einer lebhaften Diskussion mit den Vertetern der Bürgerinitiative (BI) zum Erhalt des Haus des Gastes (HdG). Im Verlauf der Auseinandersetzung warf ich der BI und Herrn Tech vor, mit falschen Zahlen zu arbeiten, was dieser damals mit der Aufforderung „Beweisen Sie mir das“ konterte. Heute ist der Zeitpunkt da, um diese Beweise vorzulegen.
Punkt 1: Jeder von Ihnen, der den Stand der BI besucht hat, wird sich erinnern, dass dort eine Übersicht der Stadt Eutin vorgelegt wurde, aus der angeblich hervorgehen soll, dass die Stadt selbst die Sanierung des Haus des Gastes mit 500 000 Euro angesetzt habe. Was hat es mit diesem Dokument auf sich? Es stammt aus dem Jahr 2013 und wurde FÜR die Stadt Eutin gefertigt von Complan, einem Potsdamer Büro. Damit wären wir schon bei der ersten groben Ungenauigkeit, denn diese Zahlen stammen eben nicht VON der Eutiner Stadtverwaltung selbst. Welchen Auftrag hatte Complan erhalten? Es ging um die Festlegung des Sanierungsgebietes der Innenstadtentwicklung und damit um öffentliche Fördermittel. Das Baugesetzbuch schreibt diese vorbereitenden Untersuchungen als ERSTEN SCHRITT vor der Festlegung des Sanierungsgebietes und der Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung zwingend vor.
Das 174 Seiten starke Dokument, von dem den Eutinerinnen und Eutinern nur eine Seite vorgelegt wurde, sagt deshalb auch eingangs bereits deutlich: „Zum Zeitpunkt der Vorbereitenden Untersuchungen können allerdings nur vorläufige Aussagen über die voraussichtlich anfallenden Kosten getroffen werden.“ Das ist auch deshalb schon logisch, weil es sonst keine VORBEREITENDEN Untersuchungen wären, sondern kostenermittelnde Untersuchungen.
Tatsächlich ist in diesem Dokument für das HdG eine mögliche Förderung von 50 Prozent angegeben, ein Fördersatz von 80 Prozent für die Schlossterrassen. Viele Menschen haben sich dieses Dokument zeigen lassen, haben die Empörung der BI geteilt, weil sie davon überzeugt waren, dass es Fördermittel für HdG und Reithalle bzw. Schlossterrassen gäbe, die die Mehrheit der politischen Parteien nur nicht abrufen wollten.
Punkt 2: Was viele Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Unterschrift nicht wussten: Am 2. September 2014, also ein knappes Jahr nach der ersten Grobschätzung aus 2013, erhielt die Stadt Eutin ein Schreiben aus dem Innenministerium, in dem der Doppelförderung eine Absage erteilt wurde.
Hier heißt es zu den Fördermöglichkeiten für das HdG wörtlich: „Die Förderung von Gemeinbedarfseinrichtungen ist grundsätzlich möglich, aber sehr differenziert zu betrachten. Zunächst ist die Frage zu beantworten, wie die zukünftige Nutzung konkret aussehen soll. Dies bezieht selbstverständlich mit ein, dass ein Bedarf an diese vorgesehene Nutzung tatsächlich vorhanden ist. Klar ist auch, dass die vorgesehene Nutzung nicht den Nutzungen entsprechen kann, die bereits für andere Gemeinbedarfseinrichtungen von der Stadt vorgesehen werden (z. B. Schlossterrassen bzw. ehemalige Reithalle). Es ist selbstverständlich nicht vertretbar, dass das Innenministerium der Stadt Eutin mit den Schlossterrassen und dem Haus des Gastes zwei Veranstaltungszentren fördert.“
Weiter führt das Ministerium aus, dass das eigentlich Teure für den Steuerzahler schließlich auch der Betrieb dieser Einrichtungen ist, der dann für 25 Jahre bestehen müsse. Wir Grüne warnen deshalb seit Langem, dass ein Erhalt und Betrieb des HdG für die Reithalle fatale Konsequenzen hätte. Das besagte Schreiben wurde sowohl im Bauausschuss am 3. September 2014, als auch in der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung bekannt gemacht und die Folgen diskutiert. Allein BI und Stadtvertreter Tech ignorieren bis heute das Schreiben und legten bei ihrer Unterschriftensammlung wider besseren Wissens veraltetes Material vor, das dann auch noch in fragwürdiger Weise interpretiert wurde.
Punkt 3: Dass das Modernisierungsgutachten des Herbstes 2016, das die Kosten für die Sanierung des HdG mit 2,84 Millionen Euro beziffert, von Herrn Tech und der BI angezweifelt würde, hat wohl niemanden ernsthaft erstaunt. Ich wunderte mich dann allerdings schon, dass Herr Tech in den Lübecker Nachrichteten behauptete, die Stadt selbst habe die Kosten im Jahr 2014 noch mit 680.000 Euro beziffert. Auch in diesem Fall gibt es ein zugrunde liegendes Dokument: In einer Verwaltungsvorlage der Stadt heißt es dort zum HdG wörtlich: „Für eine energetische Sanierung des Gebäudes sind nach dem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2011 Kosten in Höhe von 680 000 Euro genannt worden. Diese Kosten betreffen keine sonstigen Umbau- oder Sanierungsarbeiten.“
Wie kann es sein, dass ein Fachmann, der ansonsten jederzeit bereit ist, Architekten und Städteplanern ihren Beruf zu erklären, das Wort „energetisch“ vor Sanierung vergisst? Oder anders gefragt: Welche Ursache gibt es für das wiederholte Behaupten unwahrer Tatsachen? Liegt hier Absicht oder Unvermögen vor? Wäre es nur Unvermögen, dann wäre das bereits schlimm genug, geschieht es absichtlich dann ist es noch verwerflicher.
Punkt 4: Wenige Tage vor dem letzten Bürgerentscheid vor zwei Jahren überraschte uns die BI mit einer Schlagzeile im Ostholsteiner Anzeiger: Man habe einen Investor gefunden. Genaueres wolle man nach dem Bürgerentscheid mitteilen. Wie sich dann vierzehn Tage später herausstellte, ist auch der Begriff des „Investors“ ein dehnbarer. Investiert werden sollten 30 000 Euro für Mobiliar und Fenster, vom ganzjährigen Betrieb des HdG war nicht die Rede.
Abschließend möchte ich Frau Jürß zitieren. Am 24. Oktober 2016 schließt sie einen ihrer Leserbriefe folgendermaßen: “Wir wissen, dass es um Steuergelder geht und wir am Ende als Bürger zur Kasse gebeten werden. Also bitte, eine ehrliche politische Debatte.“ In diesem Punkt können wir als Grüne tatsächlich der Bürgerinitiative ausnahmsweise einmal zustimmen.
Ich weiß, dass heute auf der Tribüne auch einige junge Menschen sitzen, die beim Projekt „Kommunalpolitik in der Schule“ mitmachen. Ich kann Sie nur bitten: Gehen Sie zur Abstimmung, nehmen Sie Freundinnen und Freunde mit. Jeder ab 16 kann und muss mitmachen. Nur so werden Sie sicherstellen, dass die Schlossterrassen zügig saniert werden können. Diese dringende Bitte geht natürlich an alle Abstimmungsberechtigten. Lassen Sie sich nicht von „alternativen Fakten“ aufs Glatteis führen. Prüfen Sie unsere Argumente. Stimmen Sie ab zum Wohle Eutins.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
Die GRÜNEN Eutin haben trotz 7% mehr Stimmenanteil die gleiche Anzahl Stadtvertreter*innen wie 2018, da sich die Gesamtzahl der Stadtvertreter*innen verringert hat. Das Team im Eutiner Stadtparlament besteht aus (alphabetisch):
Per Köster, Christian Martens, Wiltrud Matthes, Monika Obieray, Pascal Schumacher, Kristin Schwartau und Reinhard Sohns.
Hier mehr über die Eutiner Fraktion.
Zusätzlich zu den direkt und über die Liste gewählten Stadtvertreter*innen (siehe oben) arbeiten in der Fraktion, in Ausschüssen und Gremien die von ihnen bestimmten sogenannten Wählbaren Bürger*innen mit. Hinzu kommen also noch (alphabetisch):
Berith Holst, Volker Rosenau, Johannes Scheele und Tilo Strüber.
Hier mehr über die Eutiner Fraktion.
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