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28.02.15 –
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Sitzung am 05.03.2015
TOP 5: Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Eutin
TOP 6: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 der Stadt Eutin
Die Fraktion von Bündnis90 / Die Grünen wird beide Beschlussvorlagen ablehnen und bittet die anderen Fraktionen, diesem Votum zu folgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen am ehemaligen Güterbahnhofsgelände zu prüfen.
Die Stadt Eutin beabsichtigt die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen. Ziel der Maßnahme ist es, dem veränderten Freizeitverhalten Rechnung zu tragen, das „wilde“ Parken von Wohnmobilen zu unterbinden und den Tourismus in Eutin zu fördern.
Diesem Ansatz verschließen wir uns im Grundsatz nicht.
Allerdings halten wir den gewählten Standort im Süduferbereich des Eutiner Sees für ungeeignet, zumal andere, bessere Alternativen zur Verfügung stehen.
„Der Verursacher eines Eingriffs ist nach § 15 Abs.1 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen den mit dem Eingriff verfolgten Zweck (…) gegeben sind.“ (vgl. S. 8 Anregungen und Hinweise Fachdienst Naturschutz)
Aus Sicht der Grünen sollten an einen zukünftigen Wohnmobilstellplatz folgende Anforderungen gestellt werden:
Er sollte innenstadtnah sein.
Er sollte Sanitärvorrichtungen vorhalten.
Er sollte nicht zu Beeinträchtigungen der Anlieger z.B. durch Lärmemissionen führen.
Er darf nicht zu weitere Zerstörung von Natur und Naherholungsgebieten führen.
In der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Seite 63 ff. insgesamt sieben mögliche Standorte zur Errichtung eines Wohnmobilplatzes erörtert. Als Fazit wird der Bereich Süduferpark als günstigste Lösung herausgestellt.
Völlig unberücksichtigt bleibt dabei ein möglicher Standort am stadteigenen ehemaligen Güterbahnhofsgelände. Hier ist bereits eine Sporthalle in Planung, die mit Sanitäreinrichtungen ausgestattet werden wird. Diese könnten so gestaltet werden, dass sowohl ein Außenzugang, als auch eine Dump-Station für Wohnmobile eingerichtet wird.
Ergänzend hierzu können wir uns weitere Stellplätze in der Heinrich-Westhal-Straße vorstellen, deren Nutzer die Anlagen an der Sporthalle ebenfalls nutzen könnten.
Die Vorteile einer solchen Alternative liegen auf der Hand: Die Plätze sind zentral gelegen, bieten die Möglichkeit, der Sporthalle eine weitere Nutzung hinzuzufügen. Zudem würden die Stellplätze auf bereits versiegelter Fläche entstehen.
Wir halten deshalb diese Alternative für kostengünstiger und mindestens ebenso attraktiv für Wohnmobilisten.
Der vorgesehene Wohnmobilstellplatz im Bereich des zu beschließenden B-Planes 125 ist hingegen aus unserer Sicht in vielfacher Hinsicht ungeeignet:
1. Mit der Errichtung der Stellplätze wird der Bau einer eigenen Sanitär- und Entsorgungsanlage notwendig, die unterhalten werden muss.
2. Bei Auslastung des Platzes in den Sommermonaten ist mit Lärmemissionen zu rechnen, die bei entsprechender Windrichtung die Aufführungen der Festspiele beeinträchtigen können.
3. Die vom Bundeswehrgelände zeitweise ausgehenden Emissionen bei Übungen beeinträchtigen den Erholungswert (vgl. S. 14 Begründung B-Plan)
4. Das Gelände liegt im städtischen Randbereich und damit weniger zentral, als der von uns vorgeschlagene Platz.
5. Die Löschwasserversorgung ist unklar (vgl. S. 13 ebd.)
6. Die Fachbehörde Denkmalschutz kritisiert die Lage der Stellplätze in unmittelbarer Nähe wichtiger, eingetragener Kulturdenkmale (vgl. S. 11 Beteiligung der Öffentlichkeit)
7. Die Errichtung von Wohnmobilplätzen bedeutet eine weitere Verschlechterung der Ortseingangssituation. „ Der BUND spricht sich dagegen aus, dass eine der wenigen noch harmonischen Ortsränder aufgebrochen wird und auch der freie Blick vom See sowie vom Uferweg aus in die freie Landschaft Richtung Oldenburger Landstraße beeinträchtigt wird.“ (vgl. S. 24 Beteiligung der Öffentlichkeit)
8. Auch wenn der Seeuferbereich nicht im Plangeltungsgebiet liegt, so ist doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Erholungssuchenden sich nicht ausschließlich auf dem Wohnmobilstellplatz aufhalten werden. Vielmehr ist zu befürchten, dass bei voller Auslastung des Platzes regelmäßig ca. 50 Personen das Seeufer aufsuchen und damit Brutplätze von Wasservögeln und den Lebensraum des Fischotters stören. Hierzu merkt der NABU an:
„ Die Ausweitung der Nutzung im unmittelbaren Uferbereich sowie die Errichtung baulicher Anlagen läuft dem Erhaltungsziel für die nach europäischem Recht geschützte Art eklatant zuwider und würde die Verwirklichung von Verbotstatbeständen BNatSchG bedeuten“.
Aus diesen Überlegungen heraus lässt es sich nicht rechtfertigen, einen solch massiven Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Holsteinische Schweiz durchzuführen. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt nicht vor.
Für die gärtnerische Nutzung während der Landesgartenschau ist eine Änderung des B-Planes laut übereinstimmender Aussage des Kreises und der Stadtverwaltung nicht erforderlich. (vgl. S.3 Beteiligung der Öffentlichkeit)
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