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24.09.08 –
Heute sind die Stadtvertreter in einer eher ungewohnten Situation: Während wir sonst in der Bauleitplanung über Anregungen und Bedenken aus der Bevölkerung beraten, sollen wir heute nur Stellung nehmen. Wir haben darüber hinaus wenig Einfluss darauf, was das Land daraus macht. Das schult hoffentlich auch das Bewusstsein im künftigen Umgang mit dem Vorbringen von Privatpersonen.
Aber wenn man die Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss zum LEP-Entwurf betrachtet, die mit einer einstimmigen, positiven Stellungnahme endeten, muss die Sorge nicht so groß sein. Die Einstimmigkeit kam aber sicherlich auch deshalb zustande, weil jede Fraktion im Plan-Entwurf Aussagen findet, der sie zustimmen kann.
So wird für die reinen Anhänger des aufstrebenden, expandierenden Mittelzentrums die Bedeutung der Stadt für die Versorgung und Entwicklung des ländlichen Raumes mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs festgeschrieben. Das ist nicht wirklich neu, aber für manchen beruhigend.
Aus grüner Sicht ist die Einstufung der Stadt als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft und als Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung besonders wichtig. Damit bestätigt die Landesplanung zugleich eindrucksvoll, dass es richtig und gut für Eutin war und ist, seit 1965 im Landschaftsschutzgebiet Holsteinische Schweiz zu liegen. Dadurch konnte mancher Landschaftszerstörung Einhalt geboten werden und Teilbereiche wurden vor der Zersiedlung bewahrt. Das ist nicht nur für Naturhaushalt und biologische Vielfalt unerlässlich, es schafft zugleich die Voraussetzungen und Werbung für naturnahe Erholung.
Der mehrheitlich von Eutin begrüßte LEP beinhaltet aber auch die Aufforderung, großflächige naturbetonte Landschaftsbestandteile zu schützen. Biotope sollen erweitert, Pufferzonen geschaffen werden. Unser Landschaftsplan bietet hierzu zahlreiche Umsetzungsvorschläge, an die wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gewohnt zu den Haushaltsberatungen wieder erinnern werden.
Der LEP enthält insgesamt positive und konkrete Ansätze:
Es ist inzwischen bekannt, dass die demografische Entwicklung zu sinkenden Einwohnerzahlen und veränderter Altersstruktur führen wird. Der LEP betont zurecht, dass damit Herausforderungen für die nachhaltige Flächennutzung verbunden sind. Damit wird folgerichtig gefordert, den künftigen Rahmen der kommunalen Baulandentwicklung neu festzulegen.
Der LEP sagt auch eine geringere Nachfrage an Einfamilienhäusern und steigenden Bedarf an neuen Wohnformen sowie generationsübergreifenden, senioren- und behindertengerechten Wohnformen voraus.
Was sich für manchen abstrakt und weit weg anhört, ist für Eutin mit konkreten Handlungserfordernissen verbunden:
Wer den demografischen Wandel erkennt, wird das von der WoBau OH geplante Wohnprojekt an der Otto-Haesler-Straße (B-Plan 81) klar begrüßen. Diese Planung ist auch aus grüner Sicht die richtige Antwort auf die sich abzeichnende Entwicklung.
Es gibt in Eutin ganz aktuell aber auch mindestens eine gegenläufige Entwicklung, bei der sparsames Ausweisen neuer Siedlungsflächen und verkehrsvermeidende Siedlungsstrukturen gerade nicht erfüllt werden können. Die angedachte Ausweisung eines Baugebietes zwischen Südumgehung und dem Kleinen Eutiner See verfehlt diese Merkmale mit 190 Wohneinheiten auf voraussichtlich 28 ha jedenfalls ganz und gar. Das ist weder flächensparend noch verkehrsvermeidend. Ordnende Maßnahmen zum Erhalt von Landschaftsbild und Naturhaushalt sind hier nicht zu erkennen. Hierüber wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt noch intensiv zu sprechen sein.
Wir wünschen uns heute eine breite Zustimmung zur städtischen Stellungnahme und fordern die Stadtvertretung gleichzeitig dazu auf, die vorliegenden Erkenntnisse als Denkanstöße für künftiges Handeln zu betrachten.
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