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06.03.12 –
Spätestens nach Passieren der Bebensundbrücke wird jedem Spaziergänger deutlich, welche Eingriffe an der Uferlandschaft notwendig werden, um den geplanten Rundweg für große Besuchermengen auszubauen. Schon der Ausbau für Gehbehinderte erfordert eine neue Brücke und gewaltige Erdbewegungen, um den Wanderweg auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Die Einbeziehung der ufernahen Zonen wie des Scharseewaldes in das Gelände der LGS läuft auf eine Erschließung für Spaziergänger und damit auf eine „Urbarmachung“ bisher naturbelassener Areale hinaus.
Der Uferrandstreifen des Großen Eutiner Sees droht durch das Anlegen von promenadenartiger Befestigungen seiner ökologischen Funktion beraubt zu werden. „Ich sehe Flora und Fauna am Großen Eutiner See auf Dauer und zum Nachteil der Stadt Eutin und ihrer Bewohner gestört. Der erhoffte zeitweilige Imagegewinn für die Stadt kann diesen Verlust nicht ersetzen. Da der geplante Rundweg durch die Uferlandschaften ein unverzichtbarer Bestandteilteil der LGS sein wird, sollte Eutin zugunsten des Prinzips Nachhaltigkeit auf die Bewerbung für die Landesgartenschau verzichten.“
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