Menü
21.02.11 –
Die Pläne des Stadtvertreters Heiko Godow (CDU), auf einem ca. 1.200 qm großen unbebauten Grundstück zwischen Lindenstraße und Deefstieg in Eutin ein Wohnhaus zu errichten, werden von den Bündnisgrünen abgelehnt. Ein Neubau unterhalb der Lindenstraße beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild am Rande des Landschaftsschutzgebietes Holsteinische Schweiz erheblich.
Der Ortsrand zwischen Wasserwerk und Ahornstraße ist derzeit durch die oberhalb des Deefstiegs gelegenen, meist naturnahen Gärten der Lindenstraße geprägt. Im Bereich des vorgesehenen Bauplatzes gibt der Deefstieg den Blick auf Grünland der Vogelbergniederung frei. Seitdem der Deefstieg ab dem Wasserwerk vor mehreren Jahren für Kraftfahrzeuge gesperrt wurde, hat er eine erhebliche Bedeutung für die Naherholung gewonnen und stellt eine attraktive Rad- und Wanderwegeverbindung von Fissaubrück zum Beuthiner Holz dar.
Durch die exponierte Lage des Grundstüücks in einer Kurve oberhalb der Wiesen würde auch eine eingeschossige Bebauung den gewachsenen Ortsrand aufbrechen und empfindlich stören. Außerdem würde die verkehrliche Anbindung des etwa 200 Meter vom Wasserwerk gelegenen Grundstücks diesen Bereich unnötig beunruhigen.
Auch wenn hier vor vielen Jahren einmal Gebäude gestanden haben, berechtigt dies nicht dazu, in Kenntnis der Bedeutung harmonischer Ortsränder einen Wiederholungsfehler zu begehen. Nicht einmal in unserem umfangreichen, akribisch erstellten Baulückenkataster ist das bis vor kurzem verwilderte Grundstück als ernsthafte Baumöglichkeit in Erwägung gezogen worden.
Was den Bündnisgrünen zudem missfällt ist der Umstand, dass der Bauwillige, der zugleich Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses ist, seinen eigenen Antrag vom 14. Februar bereits am 16. Februar auf die Tagesordnung „seines“ Ausschusses am 3. März setzt. Da bekommt der an sich rein planungsrechtliche Hinweis in der Beratungsvorlage, der B-Plan solle im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, schon eine sehr merkwürdige Bedeutung - frei nach dem Motto: Schnelligkeit verdrängt Interessenkonflikt.
So ein Vorgehen halten die Grünen für rechtswidrig im Sinne des Kommunalrechts und im Übrigen für einen Versuch der bauleitplanerischen Selbstbedienung.
ERGEBNIS:
Aufgrund des Protests der Anlieger und der Grünen haben die Eheleute Godow ihren Antrag im Frühjahr 2011 zunächst zurückgezogen, diesen zur Jahresmitte aber wieder aufleben lassen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wurde schließlich am 1. September 2011 ihr Ansinnen mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der FDP und der Wählergemeinschaft abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]