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Die Diskussionen zum Thema Neubau der Gustav-Peters-Grundschule sind sehr emotional geworden. Ob auf dem Marktplatz oder in den Sozialen Medien, es wird argumentiert, diskutiert, aber leider auch oft mit falschen Informationen verwirrt. Wir haben hier einige der wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengetragen.
26.11.15 –
Diese Entscheidung wird sehr bald getroffen werden, weil der Marktplatz zusammen mit der Peterstraße, der Königstraße und dem Rosengarten ab 2017 umgestaltet werden soll und die konkreten Planungen in den städtischen Gremien jetzt anstehen. Spätestens im Frühjahr 2016 ist das Zeitfenster zu, dann steht alles fest.
Der Sieger-Entwurf aus dem Gestaltungswettbewerb sieht vor, dass das Ehrenmal um cirka 20 Meter in Richtung Rathaus verschoben wird und vor dem Brauhaus bodengleiche Wasserspiele installiert werden, die man je nach Bedarf an- und ausstellen kann.
Begründung: Das Ehrenmal bleibt erhalten, Sitzplätze bleiben erhalten, Blumenschmuck ist möglich. Wasserspiele, mit denen man wirklich spielen kann (Kinder lieben sie, wie man in vielen Städten sieht), beleben im Sommer den Markt und ziehen Familien an. Außerdem kann die Marktplatzfläche anders (besser?) genutzt werden.
Diesen Entwurf hat die Jury ausgewählt, davon gehen jetzt die Planungen in den Gremien aus.
Seit der Entwurf bekannt ist, reißt die Diskussion nicht ab, wie zahlreiche Leserbriefe zeigen. Die Bürgergemeinschaft, der Friedenskreis und viele andere setzen sich dafür ein, das Ehrenmal an seinem Standort zu lassen. Begründet wird das meistens damit, dass man den historisch gewachsenen Marktplatz nicht einer Modernisierungs-Mode opfern will. Eutin würde damit seinen besonderen Charakter verlieren. Eine praktische Notwendigkeit für die Umgestaltung wird ebenfalls nicht gesehen.
Wir waren an der Jury beteiligt und sind den Argumenten der Architekten für die Neugestaltung gefolgt. Wir sehen aber auch, dass sehr viele Menschen in Eutin die Veränderung aus tiefster Überzeugung nicht wollen.
Deshalb wollen wir in der Stadtvertretung beschließen lassen, dass die Bürger/innen um ihre Entscheidung gebeten werden. Diese Form des Bürgerentscheids sieht die Kommunalverfassung vor, sie ist ein vom Gesetzgeber gewolltes Instrument der Bürgerbeteiligung. Die Stadtvertretung kann den Bürgerentscheid beschließen, nachdem sie sorgfältig und verantwortungsvoll abgewogen hat, dass beide Entscheidungsmöglichkeiten – pro oder contra – gut in die Stadtentwicklung passen.
Wir Grüne haben die Argumente für uns abgewogen und wir sind überzeugt, dass beide Alternativen umgesetzt werden können, ohne die weitere Stadtgestaltung zu behindern. Deshalb wollen wir die Entscheidung den Eutiner/innen überlassen.
Man wirft uns vor, unsere Verantwortung als Stadtvertreter/innen nicht ernst zu nehmen.
Das halten wir für lächerlich – siehe oben.
Man sagt, wir sollten doch selbst Stimmen sammeln.
Nein, wir wollen ganz bewusst das Instrument der Kommunalverfassung nutzen und als Stadtvertreter/innen sagen: Liebe Eutiner/innen, wir haben alle Argumente abgewogen, beide Alternativen sind möglich. Wir legen die Entscheidung in eure Hände.
Man sagt, die Stadtvertreter/innen müssten sich doch erst einmal selbst ein Gesamtbild verschaffen, es sei doch viel zu früh für eine Entscheidung.
Da sagen wir: Als Grüne haben wir das getan. Wir haben alle Planungen durchgeprüft und uns eine Meinung gebildet. Aber wir machen gern noch einmal mit und diskutieren die Planungen gemeinsam mit den anderen Fraktionen.
Medien
Die GRÜNEN Eutin haben trotz 7% mehr Stimmenanteil die gleiche Anzahl Stadtvertreter*innen wie 2018, da sich die Gesamtzahl der Stadtvertreter*innen verringert hat. Das Team im Eutiner Stadtparlament besteht aus (alphabetisch):
Per Köster, Christian Martens, Wiltrud Matthes, Monika Obieray, Pascal Schumacher, Kristin Schwartau und Reinhard Sohns.
Hier mehr über die Eutiner Fraktion.
Zusätzlich zu den direkt und über die Liste gewählten Stadtvertreter*innen (siehe oben) arbeiten in der Fraktion, in Ausschüssen und Gremien die von ihnen bestimmten sogenannten Wählbaren Bürger*innen mit. Hinzu kommen also noch (alphabetisch):
Berith Holst, Volker Rosenau, Johannes Scheele und Tilo Strüber.
Hier mehr über die Eutiner Fraktion.
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