Unsere Position zum Thema Inklusion

1. Was verstehen Sie unter Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Ihrer Partei/Kreis/Stadt?

In unserem Kreis OH gibt es den Beirat für Menschen mit Behinderungen und es gibt „Die Ostholsteiner“ als großen Arbeitgeber und Institution mit umfassenden Kompetenzen. Wir arbeiten mit ihnen eng und vertrauensvoll zusammen, um erstens für uns selbst Informationen zu bekommen und zweitens, um mit den Menschen selbst ins Gespräch zu kommen. In Kreis und Städten haben wir uns massiv für die Erstellung der Inklusionspläne eingesetzt und behalten die Umsetzung aktiv im Auge. Dies Instrument fordert die aktive Einbeziehung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, und das wollen wir leben. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Leben sichtbar sind, überall dabei sein können und frei entscheiden können, woran sie teilnehmen wollen. Dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen.

2. Welche Maßnahmen (UN-BRK, Art.8) werden Sie in Ihrer Kommune/Kreis unternehmen, um das Bewusstsein für Menschen mit einer Behinderung zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern?

Man kann nur wertschätzen, was man kennt. Deshalb sind für uns Öffentlichkeitsarbeit und Information sehr wichtig. Wir haben selbst erfahren, dass man mit Menschen mit einer Behinderung besser würdevoll umgehen kann, wenn es den realen Austausch und konkrete Begegnungen gibt. Viele Fehler passieren aus Unkenntnis und fehlender Alltagserfahrung. Deshalb wollen wir die Inklusionspläne nach UN-BRK aktiv umsetzen und weiterentwickeln. In unseren Kommunen wollen wir Orte der Begegnung schaffen, wo immer es geht. Z.B. plant die Stadt Eutin ein Integrationshotel, was maßgeblich auf unsere Initiative zurückzuführen ist und von uns intensiv begleitet wird. Auf unsere Initiative hin ist in Eutin ein Bündnis für Solidarität und Weltoffenheit gegründet worden, welches u.a. zum Ziel hat, Menschen mit Behinderungen vor rechten Umtrieben und Gewalt zu schützen.

3. Welche Maßnahmen planen Sie für die Verbesserung der gemeindenahen Dienstleistungen wie z. B. das „Taxi auf Abruf“?

Auf Kreisebene haben wir durchgesetzt, dass ein neues ÖPNV-Konzept entwickelt wird, welches die individuellen Mobilitätsbedürfnisse von Menschen ohne Auto besonders berücksichtigen soll. Dies ist eine Mammutaufgabe und nicht schnell umzusetzen, aber sie steht auf unserer Agenda ganz weit oben.

4. Welche Maßnahmen planen Sie zur Verbesserung der Inklusion an Schulen und Schulassistenz?

Wir sind überzeugt, dass Inklusion an Schulen nur gelingen kann, wenn die Qualität stimmt und alle Beteiligten nicht überfordert werden. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, arbeiten wir mit den Grünen auf Landesebene zusammen, denn für den Bildungsbereich sind die Kommunen nicht zuständig. Uns ist sehr bewusst, dass die Kreise dazu neigen, mit Schulassistenzen restriktiv umzugehen. Wir gehen Beschwerden nach und bleiben mit der Verwaltung im Gespräch. Wir glauben, dass gute Einzelfallentscheidungen getroffen werden müssen und dass man gut geschultes Personal für die Assistenzen bereithalten muss. Darauf wirken wir für den Bereich der Kreisverwaltung hin.

5. Welche Maßnahmen planen Sie zur vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, wie z. B. in der Verwaltung, in Kitas, an Schulen und Spielplätzen? Es ist selbstverständlich, dass jede neue Baumaßnahme die Barrierefreiheit vollständig enthält. Bei Maßnahmen im Bestand, die häufig sehr teuer sind (neuer Fahrstuhl in einer historischen Schule), gehen wir mit Augenmaß vor. Es kann übergangsweise auch einmal möglich sein, durch organisatorische Maßnahmen das Ziel zu erreichen, z. B. wenn ein Kind, welches in der Grundschule auf den Rollstuhl angewiesen ist, eine Klasse besuchen kann, für die nur Unterricht im Erdgeschoss stattfindet. Gleichzeitig wollen wir das Geld für einen Fahrstuhl in der weiterführenden Schule bereitstellen, die das Kind dann nach der Grundschule besucht. Im Rahmen der Inklusionspläne muss Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Stück für Stück umgesetzt werden, z. B. bei der Straßenpflasterung und an Bushaltestellen. Dazu wollen wir Fördermittel einwerben.

6. Wissen Sie um die Einbindung eines Beirates für Menschen mit Behinderung in Ihrem Kreis?

Wir arbeiten mit dem Beirat auf Kreis- und Ortsebene intensiv zusammen und verlassen uns auf seine wirklich beeindruckende Fachkompetenz und seine umsichtige Vorgehensweise.

7. Welche Maßnahmen planen Sie zur Schulung der Verwaltung für die Umsetzung des BTHG (BundesTeilHabeGesetz)?

Wir haben bereits dafür gesorgt, dass die Kreisverwaltung sich auf dies Thema vorbereitet und entsprechende Schulungen durchführt.

8. Welche Maßnahmen planen Sie, um Menschen mit Behinderungen den ersten Arbeitsmarkt zu erschließen?

Wir achten darauf, dass Kreis- und Gemeindeverwaltungen mindestens den vorgeschriebenen Anteil an entsprechenden Arbeitsplätzen vorhalten und auch besetzen. Dies gelingt in letzter Zeit dank intensiver Informationsarbeit und Kooperation der Verwaltung zunehmend besser. In der Stadt Eutin haben wir die Initiative für ein Integrationshotel ergriffen, bei dem 40% der Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Behinderung besetzt werden. Wir sind zuversichtlich, dass dies realisiert wird und dann Modellcharakter für die Wirtschaft haben kann.

9. Welchen Prozentsatz sehen Sie bei den Mehrkosten von ambulanten Wohnformen gegenüber Heimen als noch angemessen an?

Aus unserer Sicht sind ambulante Wohnformen bei einer ganzheitlichen Betrachtung nicht teurer. Wir setzen uns in jedem Fall für ambulantes Wohnen ein, wenn es für die Betroffenen die bessere Lösung ist.

10. Welche Schritte planen Sie zur vollständigen Umsetzung der UN-BRK in Ihrem Kreis/Stadt?

Wir wollen weiterhin mit dem Instrument der Inklusionspläne arbeiten und diese fortschreiben. Wir halten es für enorm wichtig, im Verlauf des Prozesses immer wieder zu informieren und Menschen mitzunehmen. Wir sind überzeugt, dass nur dann Inklusion wirklich erfolgreich sein kann.

Monika Obieray, Spitzenkandidatin zur Kreiswahl

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