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03.09.12 –
Auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Eutiner Stadtvertretung am 7. März 2012 beschlossen, dass die Landesgartenschau im Jahre 2016 nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit geplant und durchgeführt wird. Das betrifft Erfordernisse des Natur- und Klimaschutzes ebenso wie einen nachhaltig wirkenden Einsatz von Steuergeldern. In mehreren Sitzungen haben sich Fraktion und Ortsverband teilweise unter Hinzuziehung externen Sachverstandes auf die folgenden Thesen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaxime verständigt. Dieses Papier stellt nun ein Dialogangebot an die anderen Parteien, an den Kreis- und Landesverband der eigenen Partei, an Verbände und an weitere Beteiligte der Landesgartenschau dar.
1. Alle standortgerechten und älteren Bäume bleiben stehen. Es erfolgt auch ein Schutz vor einer Verdichtung und Beschädigung des Wurzelbereichs. Es darf keine Massenveranstaltungen im Seescharwald geben.
2. Es sollte ein Konzept der zukunftsorientierten Nachnutzung für alle Flächen geben, die für die Landesgartenschau genutzt werden, vor allem für die Ausstellungs- und Parkplatzflächen. Die Folgenutzung oder den Rückbau nachhaltig zu gestalten, heißt auch, den Naturerlebniswert der Stadt und ihrer Umgebung zu erhalten und zu verbessern. Ferner ist zu beachten, dass bauliche Anlagen über Jahrzehnte Unterhaltungskosten verursachen und dass die Gefahr einer Verwahrlosung groß ist.
3. „Das Wasser erlebbar zu machen“, heißt auch, die Wasserqualität in den Eutiner Seen zu verbessern, besondere Lernangebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen sowie den kostenfreien Zugang zum Freibad zu erhalten.
4. Auf die Einhaltung von Naturschutzbestimmungen ist zu achten. Das gilt insbesondere für die teilweise sensiblen Seeuferbereiche. Abwägungen haben zugunsten des Naturschutzes zu erfolgen. Über Erkenntnisse beispielsweise der Naturschutzbehörden ist die Selbstverwaltung frühzeitig und umfassend in Kenntnis zu setzen.
5. Die Themen- und Schaugärten sollten überwiegend einen regionalen Bezug haben und standortgerecht bepflanzt werden. Ein Einsatz von Torf darf auf dem gesamten Ausstellungsgelände nicht erfolgen.
6. Die Verpflegung der BesucherInnen sollte vorwiegend mit Erzeugnissen aus regionaler Herkunft erfolgen. Dort, wo das nicht möglich ist, zum Beispiel bei Kaffee und schwarzem Tee, sollten Produkte auf fairem Handel bevorzugt werden. Wegwerfgeschirr soll nicht verwendet werden. Erforderlichenfalls sind Pfandlösungen durchzuführen. Das alles sollte in der öffentlichen Kommunikation selbstbewusst und offensiv vertreten werden.
7. Barrieren für Menschen, die mit einem Fahrrad, einem Rollator oder einem Rollstuhl unterwegs sind, müssen beseitigt werden. Die Maßnahmen dafür müssen konzeptionell aufeinander abstimmt werden, indem zunächst definiert wird, auf welchen Wegen Radfahrer sowie Rollator- und Rollstuhlfahrer durch die Stadt und zu ihren Anlaufpunkten kommen sollen.
8. Für BesucherInnen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern anreisen, sind besondere Angebote zu schaffen. Das kann eine direkte Busverbindung von den Badeorten an der Lübecker Bucht nach Eutin eben so sein wie ein Rabatt auf den Eintrittspreis bei Vorlage einer Bahn- oder Busfahrkarte, sofern damit die Anreise erfolgt ist. Diese Maßnahmen sind schon deshalb sinnvoll, weil für die ÖPNV-Nutzer keine Parkplätze vorgehalten werden müssen.
9. Bis zur Landesgartenschau sollten möglichst alle denkmalschutzwürdigen Häuser in der Altstadt nachhaltig saniert sein, also auch in energetischer Hinsicht. Als denkmalschutzwürdig sind auch Ensembles anzusehen, selbst wenn einzelne Bestandteile eines Ensembles für sich kein Baudenkmal darstellen würden. Die bisherige Praxis, dass nur für kommunale und kirchliche Eigentümer Zuschüsse zur Sanierung gegeben werden, reicht nicht aus. Das Ziel sollte vielmehr eine Nahwärme-Versorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung für das gesamte Altstadt-Quartier sein.
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