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Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen welche Flächen im Sinne des „Städtischen Gärtnern“ genutzt werden können.
Begründung:
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Städte und Kommunen beschlossen, Grün-, Brach- und andere Flächen im öffentlichen Raum zu alternativen Nutzungsarten für ihre Bürger zur Verfügung zu stellen. Ziele sind u. a. einzelne artenarme Grünflächen mit verschiedenen Nutzpflanzen aufzuwerten und damit die biologische Vielfalt zu vergrößern und das Stadtbild zu bereichern.
Zudem kann sich jeder Bürger bei Aussaat, Pflanzung, Pflege und Ernte beteiligen und so sich auch in das kommunale Miteinander einbinden. Auch Kindergärten und Schulen haben die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen durch praktische Mithilfe Einblicke in Säen, Keimen, Wachsen, Reifen und Ernten im Rhythmus des Gartenjahres zu vermitteln und damit mehr Achtung für unsere Nahrungsmittel wie Kräuter, Gemüse und Obst usw. zu entwickeln.
Zu der Art der Nutzung, der Gestaltung und Weiterentwicklung solcher Flächen gibt es inzwischen sehr viele verschiedene Ansätze – Neustadt in Holstein könnte sich daran mit eigenen Ideen beteiligen.
Dr. Horst G. Pasenau, Mitglied des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Dr. Michael Böckenbauer, Fraktionsvorsitzender
Anlage:
Essbare Stadt Andernach von Dr. Lutz Kosack
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