GRÜNE Anfrage zum Wohnungsbau schafft Klarheit

 

Anfrage der Grünen Fraktion unter dem Top Anfragen mit der Bitte um Beantwortung bis zur Ausschusssitzung am 3. März (angefragt 2.2.22)

  1. Wertet die Stadt Eutin die regelmäßig vorgelegten Sachstandsberichte „Gemeindliches Einvernehmen nach §36 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§31, 33-35 BauGB im Hinblick auf den zusätzlich erstellten Wohnraum in der Innenstadt aus?

  2. Wenn ja, gibt es eine differenzierte Auswertung nach

    1. a)  Ersatz- und Erweiterungsbau im Bestand

    2. b)  Neubau auf bisher ungenutzten Flächen?

  3. Wenn ja, gibt es eine differenzierte Auswertung nach Wohneinheiten für Single- Haushalte und für Familienhaushalte?

Begründung:

Im Februar 2021 wurde Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt das Cima- Entwicklungskonzept „Ermittlung des Gewerbeflächen- und Wohnraumbedarfs sowie qualitative Betrachtung der zukünftigen touristischen Entwicklung in der Stadt Eutin bis 2035“ vorgestellt. Mit dem Inhalt dieses Konzeptes wurde die Anmeldung von Entwicklungsflächen für den neuen Regionalplan begründet. Es gab eine Mehrheitsentscheidung für das ambitionierteste Szenario „Aktive Baulandpolitik“, welches den Zubau von rund 600 Wohneinheiten/ 26-30 ha Fläche bis 2035 vorsieht.

Gleichzeitig wird im Konzept festgestellt, dass der Bedarf „zunächst auf vorhandenen Bauflächen und Innenstadtentwicklungspotenzialen zu realisieren“ ist, wobei dafür ein Potenzial von 162 Wohneinheiten ermittelt wurde.
Wenn man nur die letzten 5 von der Stadt vorgelegten Sachstandsberichte zu den Bauvorhaben aufmerksam liest, stellt man fest, dass durch private Bautätigkeit in Eutin aktuell sehr viel mehr Wohneinheiten realisiert werden, als die Cima prognostiziert hat. Schon jetzt, nur 1 Jahr nach Vorstellung des Konzepts, wird die Zahl von 162 WE wahrscheinlich übertroffen.

Es ist absolut nötig, dass die Stadt diesen Zubau zuverlässig darstellt, damit die Zahlen aus dem Cima-Konzept überprüft werden können und die Stadt die richtigen Entwicklungsentscheidungen treffen kann.

Lars Granzin, Christian Martens

 

Antwort in: Öffentliche Niederschrift des ASU vom 16.3.22 S.4

5 Anfragen

Auf die als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktion Die Grünen erklärt Frau Stange, dass es etwas Derartiges nicht gebe. Die Übersichtstabellen zum Gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33-35 BauGB wurden jedoch, rückwirkend zum 01.01.22, aufgrund der Anfrage erweitert, um weitere Informationen ausweisen zu können. Es werden weitere kurze Erläuterungen dazu vorgenommen.

Frau Obieray dankt für die Ausführungen und die Anpassung der Tabellen.



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