Mietpreisbremse beschlossen

Die Mieten steigen seit den letzten Jahren extrem an, insbesondere in den Gemeinden in Ostholstein. Seit dem 1. Mai 2023 gilt auf Beschluss der regierenden Koalition aus Grünen und CDU hin die Kappungsgrenze. Das heißt, dass die Mieten von bestehenden Verträgen in 3 Jahren nur noch um 15%  erhöht werden dürfen. Auf dem Landesparteitag der GRÜNEN in Neumünster am 4. und 5. Mai wurde nun auf Antrag des Kreisverbandes Ostholstein einstimmig beschlossen, auch die Mietpreisbremse wieder in Kraft zu setzten, um auch den Anstieg der Neumieten zu begrenzen. Die Kaltmiete bei Neuvermietung darf dann nur 10% über der ortsüblichen Miete liegen.

”Gerade in touristisch geprägten Gebieten fehlt bezahlbarer Wohnraum. Sowohl für die Bevölkerung, als auch für die saisonal Beschäftigten. Die Mietpreisbremse ist ein Instrument von vielen, das zu ändern. Der Parteitagsbeschluss ist ein gutes Signal”, so Wolfgang Kummerfeldt (Ortsverband Scharbeutz) bei der Einbringung des Antrages. Landtagsabgeordnete Bina Braun ergänzte: „Mit diesem Beschluss betonen wir: Die Mietpreisbremse bleibt weiterhin ein politisches Ziel der Grünen. Wir haben mit der Kappungsgrenzenverordnung schon viel erreicht, aber darauf ruhen wir uns nicht aus. Wohnen muss bezahlbar bleiben!“



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