Was macht ein Kreis - welche Aufgaben und Ziele verfolgt er?

Der Kreistag
"Ein Kreis ist ein bestimmter, räumlich abgegrenzter Teil des Staatsgebietes, auf dem er
hoheitliche (staats-) Gewalt ausüben darf und öffentliche Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnimmt. Der Kreis ist eine juristische Person - eine Gebietskörperschaft."


Was macht ein Kreis - welche Aufgaben und Ziele verfolgt er?
In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 11 Kreise, deren Bestand und deren Aufgaben in der Landesverfassung und der Kreisordnung des Landes verankert sind. Ostholstein ist einer von diesen Kreisen und zugleich einer der größten Küstenkreise inDeutschland.
 
Ein Kreis nimmt einerseits die Aufgaben wahr, die von einer einzelnen Gemeinde wegen
deren geringer Leistungsfähigkeit nicht erfüllt werden können. Andererseits erledigt er
Aufgaben für das Land und den Bund. Die Aufgaben lassen sich zum einen in freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben und zum anderen in Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung unterteilen. Daneben werden Aufgaben der Kommunal- und Fachaufsicht, der Schulaufsicht sowie der Gemeindeprüfung als untere Landesbehörde wahrgenommen. 

Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Beispiel die Trägerschaft kultureller
Aufgaben, die Tourismus- und Wirtschaftsförderung, die Abfallwirtschaft oder auch der
öffentliche Personennahverkehr. Klassische Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind die Aufgaben der Bauaufsicht, des Naturschutzes und der Lebensmittelüberwachung.
 
Ein Kreis verfügt zudem über eine nachrangige Allzuständigkeit. Diese Allzuständigkeit setzt ein, soweit öffentliche Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern wegen zu geringer Leistungsfähigkeit und Größe nicht erfüllt werden können.

Die Entscheidungen in allen wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben trifft der Kreistag. Die Vorbereitung und Ausführung der Kreistagsbeschlüsse obliegt dem Landrat, der die
Verwaltung - in eigener Zuständigkeit - nach den Zielen und Grundätzen des Kreistages
leitet.


Der OSTHOLSTEINISCHE KREISTAG 

XII. Wahlperiode2018-2023
Die Entscheidungen in allen wichtigen Selbstverwaltungs-Aufgaben trifft der Kreistag. Der Ostholsteinische Kreistag tagt mindestens vier Mal im Jahr, bei Bedarf auch öfter.
Ihm gehören derzeit 61 ehrenamtliche Mitglieder an. Sie werden von den wahlberechtigten Bürger*innen des Kreises für die Dauer von jeweils 5 Jahren gewählt.
Kreistagsmitglieder derselben Partei schließen sich in der Regel zu einer Fraktion
zusammen. Voraussetzung ist, dass die Partei mit mindestens zwei Mitgliedern im Kreistag vertreten ist.


Sitzverteilung
23 CDU
15 SPD
10 GRÜNE
  4 FDP
  3 AfD 
  6 Sonstige (2 FREIE WÄHLER, 2 fraktionslos, 2 Die Freie Fraktion)


Fachausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag Fachausschüsse gebildet. Ihnen
gehören Mitglieder des Kreistages und auch wählbare Bürger*innen an. Die Ausschüsse
werden von den Fachdiensten der Kreisverwaltung unterstützt. Der aus der Mitte des
Kreistages zu wählende Hauptausschuss ist dabei die Schnittstelle zwischen den politischen Gremien und der Verwaltung. Er koordiniert die Arbeit der einzelnen Fachausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele für die Kreisverwaltung.
Der Kreistag und die Ausschüsse tagen bis auf den Hauptausschuss grundsätzlich öffentlich.
Tagungsort ist zumeist der Ostholstein-Saal im Neubau des Eutiner Kreishauses. Die
Vorlagen, Beschlüsse und Protokolle der Fachausschuss-Sitzungen findet man online.

 

Quelle: www.kreis-oh.de-oh.de



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