Kommunale Wärmeplanung Lensahn

Eine kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für die Gemeinden und muss bis 2027 fertig sein. Mit dem jetzt beschlossenen GEG kommt der kommunalen Wärmeplanung die zusätzliche Bedeutung zu, dass mit Abschluss der kommunalen Planung keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Ziel der Regierung ist es, den CO2 Ausstoß im Gebäudesektor deutlich zu verringern, denn aktuell verursachen unsere Wohnungen mit ca. 15% einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen. Erst nach Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt die schrittweise Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Für eine kleine Gemeinde wie Lensahn ist es finanziell nicht machbar, ohne Fördermittel eine Wärmeplanung auf die Beine zu stellen. Dazu muss ein kompetentes Ingenieurbüro für jedes Gebäude Daten erheben; dazu die Bürger befragen, Energieverbrauch und Art der Heizung ermitteln und schließlich einen Plan aufstellen, wie die Gebäude am umweltfreundlichsten mit Wärme versorgt werden können.

Eine sehr komplexe Aufgabe, die viel Fachwissen erfordert und daher auch ziemlich viel kosten wird. 

Stand September 2023:

Unsere Gemeinde hat Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung beantragt. Bisher liegen aber noch keine Förderbescheide vor, so dass auch der Auftrag noch nicht ausgeschrieben werden konnte. Sobald die Förderung genehmigt ist, wird unsere Gemeinde mit der Ausschreibung für die Wärmeplanung starten.

 



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