Nächster Info-Abend am 17. April 2024, 19:00 Uhr in Neukirchen.

Weitere Info-Veranstaltungen terminieren wir gern in Absprache mit Ihnen.

Heizungsgesetz (GEG) ... und keiner wird allein gelassen!

Zuschuss

Die KfW fördert den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Mehr dazu unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit kann zusätzlich zu der o. g. Zuschussförderung beantragt werden.  

Seit 27. Februar 2024 sind die Konditionen für das Darlehen veröffentlicht. Für bis zu 120.000 € Darlehen pro Wohneinheit wird bei 10-jähriger Zinsbindung ein Effektivzins zwischen 1,32 %  und 2,21 % geboten. Das ist ein interessantes Angebot.

Mehr dazu unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/

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