Stellungnahme zur Neufassung der Ausbaubeitragssatzung

13. Dezember 2020

Grundstückseigentümer*innen werden seit vielen Jahren in hohem Maße an den Kosten für Maßnahmen zum Straßenausbau beteiligt. Das wird als ungerecht empfunden. Durch Änderungen der Landesgesetzgebung SH ergab sich erstmals die Möglichkeit, diese Beiträge abzuschaffen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Scharbeutz hat am 9. Dezember 2020 mit den Stimmen unserer Fraktion eine neue Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Scharbeutz (Ausbaubeitragssatzung) verabschiedet.

Warum haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieser Satzung zugestimmt, obwohl Grundstückseigentümer*innen weiterhin zur Mitfinanzierung herangezogen werden?

In unserem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2018 haben wir unsere Position zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen formuliert: Wir wollen die Straßenausbaubeiträge für Anwohner abschaffen. Durch die Reform des Finanzausgleichsgesetzes des Landes SH ist die zügige Umsetzung möglich. Die jetzige Situation ist nicht sozial.

Das Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, das die Landesregierung in diesem Jahr verabschiedet hat, enthält, entgegen den Erwartung vieler Kommunen, nur sehr geringe Mittel für den Ausbau und die Erneuerung von Straßen. Dringend erforderliche Maßnahmen in Scharbeutz könnten damit nicht einmal ansatzweise finanziert werden.

Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe hat detailliert und intensiv verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung diskutiert und abgewogen. Am Ende stand der Entwurf der jetzt verabschiedeten Satzung, der u. a. eine Reduzierung der anteiligen Finanzierung durch die Grundstückseigentümer*innen von 75 auf 53 % und eine Stundungsfrist von 20 statt 10 Jahren zu einem verringerten Zinssatz vorsieht. Auf Initiative unserer GRÜNEN Fraktion wurde in die Satzung folgende Formulierung aufgenommen: Die Gemeindevertretung evaluiert diese Satzung drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten und beschließt auf Grundlage der Evaluation darüber, ob die Gemeinde Scharbeutz für den Ausbau von Gemeindestraßen in der Zukunft weiterhin auf der Grundlage der Satzung oder auf der Grundlage einer modifizierten Satzung Beiträge erheben will oder ob die Satzung mit Wirkung für die Zukunft ersatzlos aufgehoben wird und auf Beiträge verzichtet werden soll.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung müssen also Verwaltung und Gemeindevertretung untersuchen, ob und wie sich die Satzung bewährt hat, ausdrücklich auch mit der Möglichkeit, zukünftig auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Wir gehen davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt klar ist, ob die Landesregierung den Kommunen ausreichende Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stellt. Bis zum Jahr 2024 wird es vermutlich auch Erfahrungen über andere Varianten der Finanzierung geben.

In den nächsten Jahren kommen auf die Gemeinde hohe Kosten, zum Beispiel für den Neu- und Umbau von Schulen und Kindertagesstätten, zu. Um diese Vorhaben nicht in Frage zu stellen, sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die jetzt beschlossene Satzung mit deutlichen Verbesserungen für die Grundstückeigentümer*innen und der festgelegten Evaluierung nach drei Jahren einen Kompromiss darstellt, dem wir zustimmen konnten.

Doris Günther, Vorstandssprecherin
Karin Bühring, Gemeindevertreterin



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