Was bedeutet eigentlich Daseinsvorsorge in der Notfallversorgung oder in der Geburtshilfe durch ein privates Krankenhaus?

Grundsätzlich besteht die Frage, inwieweit der Staat essentielle Daseinsvorsorge in private Hände geben darf.  Der Begriff Daseinsvorsorge umschreibt die staatliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Gütern und Leistungen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind − die „Grundversorgung“. Kernaussage der Daseinsvorsorge ist die Verpflichtung des Staates, Leistungen zugunsten des Einzelnen zu erbringen –  nicht kostenfrei, sondern für eine zumutbare Gegenleistung.

Die Verpflichtung zur Daseinsvorsorge in Krankenhäusern ist also keineswegs ein „Gnadenakt“ des Staates, der wirtschaftlichen Notwendigkeiten unterliegt. Die Verpflichtungen sind klar definiert: Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre (Krankenhaus-) Versorgung ist gesetzlich den Bundesländern zugewiesen. Mit Hilfe der Krankenhauspläne und der damit verbundenen Förderprogramme haben sie nach den Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu sorgen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten.

Die öffentliche Daseinsvorsorge und die Privatwirtschaft arbeiten nach völlig unterschiedlichen Prinzipien. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist die tragende Säule des Sozialstaates. Ihre Grundlage ist eine Bedarfsdeckung der Bevölkerung. Privatwirtschaft arbeitet nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Wenn beide Systeme zusammenarbeiten muss Politik die Vorgaben für Ökonomie festlegen und nicht umgekehrt.

Das Land Schleswig-Holstein hat demnach einen Spielraum, den es klar und deutlich juristisch festsetzen muss. Im Falle der Förderung durch Steuergelder von Einrichtungen in privater Trägerschaft muss er erst Recht die Vorgaben für eine Daseinsvorsorge auch in strukturschwachen Gegenden festlegen und dafür sorgen, dass sie von diesen Krankenhäusern eingehalten werden. Andernfalls muss er die Fördergelder streichen oder minimieren, um eine staatlich geförderte Daseinsvorsorge in eigener Regie in diesen Gebieten gewährleisten zu können.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich für uns GRÜNE in Oldenburg folgende wichtige Punkte:

1.       Unterstützung jeglicher Aktivitäten, die zu einem Erhalt der Grundversorgung im Krankenhausbereich in Oldenburg führen. Hierzu gehört auch die Geburtshilfesituation. In diesem Punkt unterstützen wir den Vorstoß unseres Bürgermeisters zusammen mit seinen Kollegen aus dem Umland.

2.       Transparente Darstellung der juristischen und monetären Zusammenhänge zwischen Kreis und Land auf der einen und für die Bevölkerung auf der anderen Seite. Warum dauert die Erstellung eines vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten (OptiMedis) so lange, um Klarheit in die Klarheit zu bringen?

3.       Die private Versorgung darf sich in keinem Fall die lukrativen Rosinen aus dem Kuchen der Kranken herauspicken und die Krümel dem Land und den Kommunen überlassen. Vielmehr sind sie zur Mischkalkulation zu verpflichten, bei der Gewinnbringendes das Verlustbringende mitfinanziert.

4.       Überlegungen zu neuen Versorgungsmodellen für strukturschwache Gegenden wie Ostholstein, Dithmarschen oder Nordfriesland. Hier gilt es sich u.a. Gedanken um Vor- und Nachteile von Re-Kommunalisierung oder Bildung von Zweckverbänden zu machen.

5.       Sichtbarmachung des Willens der Bevölkerung (und nur um die geht es) durch Bildung einer überparteilichen Interessengemeinschaft „Grundversorgung Krankenhaus in Oldenburg“.

 



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