Pressemitteilung zur neuen Korridorabwägung der 380 KV Leitung durch Tennet

Laut LN vom 30.8.20 soll nicht wie ursprünglich von Tennet geplant eine Erdverkabelung der 380 kV Leitung durch das Oldenburger Bruch umgesetzt werden, sondern diese als Freileitung entlang der neu geplanten Bahntrasse direkt an Oldenburg vorbeigeführt werden. Dieser Artikel befasst sich nicht mit dem Sinn bzw. dem Unsinn einer Bürgerbeteiligung von zukunftsweisenden Projekten wie der 380 kV Trasse oder der Hinterlandanbindung durch bundeshoheitliche Institutionen, sondern beleuchtet Kriterien einer Trassierung nochmal neu und soll zur sachlichen Diskussion anregen.

1. Wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, wenn die Freileitungstrasse parallel der Bahntrasse verlegt wird. Ähnlich wie Windkraftanlagen beeinflussen Hochspannungsmasten ihr Umfeld in vielfältiger Weise. Schattenwurf und Hindernisse für den Vogelflug sind hier zu nennen. Weiterhin gibt es erste Indizien, die elektromagnetische Wellen von Hochspannungsleitungen für die Auslösung von Leukämie bei Kindern und als eine der Ursachen für die Entstehung von der Alzheimer Erkrankung verantwortlich machen. Während für Windkraftanlagen gesetzliche Regelungen für den Mindestabstand zu Häusern und Wohnsiedlungen bestehen, gelten für Hochspannungsmasten, die bis zu 80 m hoch in den Himmel ragen können, keine Abstandsregelungen zu Wohngebieten. Das Gesetz gibt den Genehmigungsbehörden lediglich die Chance, Erdkabel zu verlangen, wenn der Abstand zu Wohngebäuden weniger als 400 Meter beträgt. Auch, wenn man Freileitungstrassen mit der Zeit als Anwohner meist nicht mehr sieht, verschandeln sie für jeden Oldenburger Neubürger und Touristen die Sicht in unser Naherholungsgebiet „Oldenburger Bruch“. Die Stadtentwicklung in Richtung Göhl wird hierdurch immens eingeschränkt. Wertverluste von Grundstücken und bestehenden Häusern führen zu Attraktivitätsverlust solcher Wohngebiete. Einen derartig kapitalen Fehler wie bei der Bahntrassenführung zwischen Oldenburger Wohngebieten und dem Naherholungsgebiet „Oldenburger Bruch“ sollten wir bei der Freileitungsplanung der 380 kV Leitung nicht wieder hinnehmen.

2. Konflikte mit Naturschutz, wenn Erdverkabelung durch das Oldenburger Bruch verlegt wird Erdkabel haben den Vorteil, dass sie nach Abschluss der Bauarbeiten in der Regel nahezu unsichtbar sind. Dieser Vorteil bedeutet aber nicht, dass durch die Erdverkabelung keine Probleme auftauchen. Bei unterirdischem Einbau einer Höchstspannungsleitung ist das gesundheitsbeeinflussende Magnetfeld über den Kabeln stärker als bei Drähten an Masten. Ein anderer bedeutender Faktor ist die Entstehung von Wärme. So hat sich gezeigt, dass um die Kabel herum das Erdreich warm wird, teilweise um bis zu 20 Grad. Das verändert die Flora und Fauna im Boden, was Probleme für die Landwirtschaft und in Schutzgebieten wie unserem Oldenburger Bruch aufwerfen kann. Zudem dürfen auf einer bis zu 30 m breiten Trasse über dem Kabel keine tiefwurzelnden Pflanzen mehr wachsen, Bäume müssen weichen.

Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.“ In der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Oldenburger Bruch“ heißt es in § 4 Abs. 4 Verbot: „insbesondere ist es verboten, Leitungen jeder Art zu verlegen, Masten, Einfriedigungen oder Anlagen dieser Art wesentlich zu verändern“. Mit einer Erdverkabelung durch das Naturschutzgebiet würden etwa 4 ha Naturschutzgebiet verschwinden. Wenn Bundesrecht eine Querung durch ein Naturschutzgebiet zulässt und damit die Landesverordnung außer Kraft setzt, wäre für den Erhalt des Naturschutzgebietes eine Freilandleitung vorzuziehen.

Aus den genannten Gründen ergeben sich folgende Kompromisse für den Trassenverlauf der 380 kV Leitung in Oldenburg:

a. Erdverkabelung im oder neben dem neuen Bahntrassenverlauf von Oldenburg i.H. (-> könnte ev. kosteneinsparende Synergien durch gleichzeitigen Einbau des Erdkabels bei der Erstellung des neuen Gleiskörpers bedingen.)

b. Erdverkabelung oder Freileitung südöstlich des Naturschutzgebietes „Oldenburger Bruch“ (Damloser Waldgraben) in Richtung Göhl. (-> beträchtliche Streckeneinsparung)

c. Wenn Bundesrecht eine Querung durch NSG zulässt, dann eine Aufrüstung der bestehenden 110 kV Freilandleitung durch das Oldenburger Bruch mit einer 380 kV Leitung.

So sehr wir in dieser Sache für Transparenz im Entscheidungsprozess werben sollten, sollten wir uns zur Wehr setzen, eine Freilandleitung für die 380 kV Leitung entlang der geplanten Bahntrasse zu installieren. Genügende Alternativen gibt es.

Thomas Wroblewski, Sprecher des Ortsverbandes

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