Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Gebühren für die Nutzung städtischer Räume“

Von der von der Verwaltung im AfGA präsentierten und vorgeschlagenen neuen Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten sind in erster Linie Vereine betroffen, die über kein großes Vereinsbudget verfügen. Am Beispiel des Volkstanzkreises werden die Auswirkungen deutlich. Der Volkstanzkreis müsste nach der Erhöhung 14.300 € Gebühren jährlich aufbringen. Auch die Sportvereine würden durch die neue Regelung stark in Anspruch genommen werden. So müsste der TSV 16.000 € an Gebühren im Jahr zahlen.

Wir sind der Auffassung, dass Gebühren in dieser Höhe für die betroffenen Vereine kaum zumutbar sein dürften. Andererseits sehen wir aber auch die rechtlichen Erfordernisse, dievon dem Kommunalabgabengesetz ausgehen. Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz(KAG) sind für öffentliche Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben, wenn die Benutzung dem Vorteil Einzelner oder Gruppen dient, wobei die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind, § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG. Dieser Grundsatz lässt die Verfasser der Verwaltungsvorlage zu dem Schluss kommen, dass danach auch für sportliche Zwecke Benutzungsgebühren zu entrichten sind. Da sportliche Aktivitäten über die vorliegenden Einzelinteressen hinaus aber auch der Gesellschaft insgesamt zu Gute kommen (Stichwort „Volksgesundheit“) regen wir an, ergänzend zu prüfen, inwieweit eine Befreiung der Sportvereine von der Gebührenpflicht insgesamt oderauf Antrag als Lösung dieses Dilemmas in Betracht käme. In der Satzung ist bereits jetzt in§ 8 Abs. 5 vorgesehen, dass auf Antrag die unentgeltliche Benutzung der städtischen Räumlichkeiten zugelassen werden oder die Gebühr ermäßigt werden könne. Es dürfte dabei sinnvoll sein, die Vereine, soweit noch nicht geschehen, in einen partizipativen Entscheidungsprozess einzubeziehen, auch um zu erfahren, wie hoch die Leistungsfähigkeit der Vereine wäre. Wünschenswert wäre es auch, eine Übersicht für den AfGA darüber zu erstellen, wie die anderen Gemeinden im Kreis diese Probleme lösen, denen das Gemeindeprüfungsamt sicherlich auch über die Schulter schauen dürfte.

Wir begrüßen grundsätzlich die Regelung in § 8 Abs. 3 der Satzung, wonach Gebühren für das Training und die Wettkämpfe von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresvon den Vereinen nicht erhoben werden, möchten aber diese Regelung auf Jugendlicheerweitert wissen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, also namentlich Schülerinnen und Schülern.

Ein weiterer Gedanke ist, die Gebühren, explizit durch die (bereits erfolgende) städtische Förderung (jedenfalls teilweise) aufzufangen. Die bisherige Praxis, nämlich auf Benutzungsgebühren zu verzichten, stellt eine verdeckte Subventionierung der betroffenen Vereine dar. Wenn es unumgänglich sein sollte, Benutzungsgebühren zu erheben, und dafür spricht Vieles in der Begründung der Verwaltungsvorlage, insbesondere auch gerade vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung, dann sollte die Förderung der örtlichen (Sport-) vereine auch transparenter als bislang erfolgen.

 

Dr. Michael Böckenhauer

Fraktionsvorsitzender



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