Stellungnahme zu TOP 8 der Sitzung des PUBA am 31.03.2022 - B-Plan Nr. 83-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich für eine Beibehaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 83, insbesondere unter Punkt 7.1 aus.

Begründung:

Im Jahre 2013 wurde im Bebauungsplan u.a. festgelegt, dass die keilförmigen Grünflächen zwischen den privaten Grundstücken eine gewollte Untergliederung darstellen. Diese Flächen sollten nicht bebaut, sondern mit Baum- und Strauchpflanzungen gestaltet werden. Die keilförmigen Grundstücke waren Bestandteile der Kaufverträge und wurden den Käufern günstiger verkauft. Im Protokoll der Sitzung vom 20.08.2013 heißt es dementsprechend: „Frau Bresch erläutert die Grundidee der keilförmigen Ausgleichsflächen. Die Unterhaltung dieser Flächen wird der jeweilige Grundstückseigentümer leisten…, sobald die Grünflächen eigentumsrechtlich an sie übertragen wurden.“ Dieser Entwurf wurde einstimmig gebilligt.

Zitat aus der Begründung zum B-Plan: „Die einzelnen Bereiche der Wohnflächen werden durch private Grünflächen untergliedert. Um diese Untergliederung zu erreichen, werden sich diese Grünflächen als dichte Gehölzflächen präsentieren. Neben Obstbäumen werden Heister als auch Sträucher anzupflanzen sein. Somit entstehen dichte Grünstrukturen innerhalb der Wohnbauflächen.“

Wir halten diese strukturierten Grünflächen weiterhin für wünschens- und erhaltenswert, weswegen wir die unter b) vorgeschlagene Festlegung der Grünflächen durch die Eigentümer*innen auch ablehnen. Überdies würde eine Streichung oder Änderung der Regelung der Ziffer 7.1 - wie unter b) beschrieben- einen nachträglichen finanziellen Vorteil derjenigen Grundstücksinhaber*innen bedeuten, die die betreffenden Grundstücke seinerzeit günstiger erworben haben. Dieser Vorteil würde gleichzeitig einen Nachteil derjenigen Eigentümer*innen nach sich ziehen, die die vollen Grundstückspreise bezahlen mussten. Für eine solche Ungleichbehandlung besteht kein sachlicher Grund.

Dr. Michael Böckenhauer, Fraktionsvorsitzender



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