Antrag an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Bürgermeister möge

1. eine Aufstellung der Straßen im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein (einschließlich der Ortsteile Pelzerhaken und Rettin) vorlegen, in denen a) bereits eine Tempo-30-Zone bzw. ein Tempo 30-Gebot eingerichtet sind und b) dieser Aufstellung eine Auflistung der Straßen gegenüberstellen, in denen dies bislang noch nicht der Fall ist

2. gemäß der §§ 45 c Absatz 1 Nr.1 c (Zone Tempo 30), 45 Absatz 1 b (Tempo 30 Gebot) StVO eine Vorprüfung vornehmen, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für ein Tempo 30 in diesen Straßen (1 b) vorliegen, die Ergebnisse dem Ausschuss zur Beratung vorlegen und sodann,

3. die Einrichtung von Tempo 30 entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein beantragen.

Begründung: Aufgrund der engen Straßen im gesamten Stadtgebiet ist es es dringend erforderlich, eine Reduzierung der innerörtlichen Geschwindigkeit insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen von 50 km/h auf 30 km/h vorzunehmen. Aber auch der Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und Abgasen gebietet die Einführung von Tempo 30. Überdies ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ein wichtiger Beitrag der Stadt, dem Klimawandel wirksam entgegen zu treten. Je mehr Straßen mit einem Tempolimit versehen sind, desto attraktiver wird die Benutzung des Fahrrades (bei gut organisiertem Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel -also (noch) nicht bei uns- auch der ÖPNV).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert deshalb auch die Einführung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden weltweit. Die WHO will mit dieser Forderung, unter anderem, die Städte lebenswerter, grüner und gesünder machen.

Auch das Umweltbundesamt kommt zu dem Ergebnis, dass Tempo 30- auch an innerörtlichen Hauptstraßen- überwiegend Umweltqualität, Sicherheit sowie Verkehrsfluss verbessert und Anwohnende die Entlastung wahrnehmen. Das Umweltbundesamt fordert deshalb zu Recht, das die 1957 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Innerortshöchsgeschwindigkeit von 50 km/h für einen bedeutenden Teil des Straßennetzes nicht mehr stadtverträglich und deshalb die Einführung von 30 km/h als neuer Regelgeschwindigkeit geboten ist. Ein generelles innerstädtisches Tempolimit von 30 km/h wurde bereits in Frankreich und Spanien umgesetzt. In Deutschland haben sich bereits bundesweit 100 Städte der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ mit der Forderung „Tempo 30 innerorts“ angeschlossen (z.B.auch Meldorf in Schleswig-Holstein). Diese Initiative wendet sich an den Bundesgesetzgeber mit der Forderung, das Straßenverkehrsrecht zu ändern, das den Kommunen Grenzen bei der Ausweisung von Tempo 30 innerorts setzt. Aber es bleibt keine Zeit, langwierige Gesetzesänderungen abzuwarten, weshalb Phantasie und Zielorientierung im kommunalen Raum gefordert sind, um bereits auf der Grundlage der jetzigen Gesetzeslage Tempo 30 in unserer Stadt weitgehend umzusetzen. Diesem Ziel dient dieser Antrag.

Dr. Michael Böckenhauer, Fraktionsvorsitzender

Meike Böckenhauer, Ausschussmitglied, stv. Ausschussvorsitzende



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