Stellungnahme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Radverkehrskonzept

Das Radverkehrskonzept der Firma ARGUS stellt lediglich einen Rahmen dar, den es mit konkreten Maßnahmen auszufüllen gilt. Der Handlungsrahmen und die (nicht abschließenden) Einzelmaßnahmen sollen in einer örtlichen „Gestaltungssatzung“ festgehalten werden, an die sich die Planer*innen halten müssen. Realistisch beurteilt, würde eine Einszueinsumsetzung des Radverkehrskonzepts schnell an ihre technisch und finanziell machbaren Grenzen stoßen.

Deshalb empfehlen wir, immer dann radverkehrskonzeptionelle Maßnahmen umzusetzen, wenn ohnehin Straßenbaumaßnahmen anstehen. Wir schlagen folgende Regelungen vor:

- Überall, wo es technisch möglich ist, d.h. genügend Straßenraum zur Verfügung steht und die Verkehrssicherheitslage dem nicht entgegensteht, sind Fahrradstraßen einzurichten, denen vor Einrichtung von Radwegen der Vorrang gebührt.

- Überall dort, wo es der zur Verfügung stehende Platz hergibt, soll auf gemeinsame Rad- und Fußgänger*innenwege verzichtet werden, denn die Radwegeplanung sollte nicht zu Lasten von Fußgänger*innen erfolgen.

- In allen Bereichen, in denen Zone 30 eingerichtet oder Tempo 30 vorgeschrieben ist, wird auf Radwege verzichtet. Der Radverkehr findet auf der Straße statt. Dies gilt zukünftig im gesamten Innenstadtbereich.

- Fußgänger*innenzone Hochtorstraße für Fahrradverkehr öffnen. - Im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sollen Einbahnstraßen von Fahrradfahrer*innen zukünftig auch in entgegengesetzter Richtung im gesamten Stadtgebiet befahren werden dürfen.

- Ein guter Erhaltungs- und Betriebszustand der Radwege ist durch ein ausreichendes Budget im Haushalt zu gewährleisten.

- Es soll eine Einzelauswertung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Fahrrädern mit Personenschäden erfolgen.

- Das bestehende Konfliktpotential zwischen Autofahrer*innen und Fahrradfahrer*innen soll durch den weiteren Ausbau von Tempo 30 im Stadtgebiet von Neustadt in Holstein und Aufpflasterungen der Straßen nach belgischem Vorbild abgebaut werden.

- Zum Korridor Nord: Variante 1 am Binnenwasser ist touristisch vorzuziehen und erreicht Altenkrempe/Hasselburg sowie die Straßen beiderseits des Nordrings. Die Innenstadt ist gut zu erreichen. Es muss keine „dicke Luft“ eingeatmet werden. Das dortige Konfliktpotential zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ist abzubauen.

- Zum Korridor West: Die Wieksberstraße ist fahrradfahrer*innen gerecht, entweder mit einer Fahrradstraße oder aber einem Fahrradfahrer*innenweg auszubauen Vor der Einfahrt der Fa. Janus soll das Granitgroßpflaster gegen geschnittenes Granitpflaster ausgetauscht werden, so dass eine glatte Fläche entsteht. Der jetzige Zustand der Straße führt dazu, dass die viel befahrene Eutiner Straße bevorzugt wird.

Folgende Einzelmaßnahmen sollen prioritär umgesetzt werden:

- Der Fahrradverkehr von Rettin bis zur Hafenbrücke sollte durchgehend auf der linken Seite erfolgen. Durch die neue Hafenbrücke für Fußgänger*innen kann die Brücke stadtauswärts links für den Fahrradverkehr genutzt werden.

- In der Eutiner Straße ist zukünftig auf einige Einfahrten zu verzichten: -Dänisches Bettenlager, Trigema und Autohaus Senger–Einfahrten zusammenlegen, - Futterhaus, Mc Donalds und Lidl- Einfahrten zusammenlegen, um so den dortigen Fahrradverkehr sicherer zu machen.

- In der Eutiner Straße muss die gefährliche Abzweigung in die Straße „Am Holm“ verbessert werden. Autofahrer*innen missachten dort die Vorfahrt der geradeaus fahrenden Fahrradfahrer*innen.

- Fahrradverkehr auf Sandberger Weg zwischen Rettiner Weg und Ziegeleiweg durchgängig auf der rechten Seite, linke Seite nur Fußweg.

- Zwischen Hochtorstraße und Kirchhofsallee Einrichtung einer Radspur auf der Straße (wie in der Oldenburger Straße ), um die Achse Brückstraße, Hochtorstraße, Kirchhofsallee zu schließen.

- Fahrradverkehr in Rettin auf die Straße nach Einrichtung einer Tempo 30 Zone im gesamten Gebiet von Rettin, ähnlich wie bereits in Pelzerkaken, was Tempo 30 betrifft.

- Das Konfliktpotential zwischen Autofahrer*innen und Fahrradfahrer*innen im Bereich des Radweges Rettinerweg/ Einfahrt Bornholmweg ist noch nicht befriedigend ausgeräumt. Dort muss nachgebessert werden, z.B. durch regelmäßigen Rückschnitt der Büsche. Radfahrer*innen sollte dort Vorfahrt vor Autofahrer*innen gewährt werden.

- Das Kopfsteinpflaster stellt sich in der Klosterstraße für Fahrradfahrer*innen problematisch da. Da die Straße als Verbindung zwischen Binnenwasser und Marktplatz wichtig ist, besteht dort Nachbesserungsbedarf, ggf. perspektivisch auch durch einen Pflasterwechsel, der aber dem Altstadtcharakter keinen Abbruch tun sollte. Ein kombinierter Rad-/ Fußweg ist nur vom Binnenwasser her ausgeschildert und endet am Klosterhof. Auch von der Stadtseite aus sollte der Rad-/ Fußweg entsprechend beschildert werden.

- Im Rosengarten gibt es nur einen kombinierten Rad- und Fußweg stadteinwärts. Stadtauswärts müssen die Radfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren. Genauso ist die Querung der Achse Oldenburger Straße/Vor dem Kremper Tor nur stadteinwärts geregelt. Hier ist in Anbetracht des Umstandes, dass es sich auch um einen stark frequentierten Schulweg handelt, konkreter Handlungsbedarf gegeben.

Willy Heckel und Dr. Michael Böckenhauer



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