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Ergänzend zu dem Antrag zu TOP 15 wird beantragt: Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit laut durch F-Plan Aufstellung aktualisiertem Landschaftsplan Flächen für eine Aufforstung zur Verfügung stehen, die – sich im Eigentum der Stadt Neustadt in Holstein befinden, – durch die Stadt Neustadt in Holstein erworben werden könnten – oder im Bereich Nördlicher Lübscher Mühlenberg durch den Investor im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten bzw. er eine Aufforstung selbst übernehmen würde.
Begründung: Die Aussage der Verwaltung im Sachverhalt der Vorlage zu TOP 15, dass „aus Sicht der Verwaltung keine geeigneten Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen“ zur Verfügung stehen, überzeugt so pauschal nicht. Überdies gilt es zu prüfen, unterstellt, es lägen keine Flächen vor (Fläche zwischen Rettiner Weg und Danziger Straße, Flächen Nähe Gorch-Fock-Weg?), wo Flächen erworben werden könnten.
Ferner soll das Gespräch mit dem Investor im Bereich des Nördlichen Lübschen Mühlenbergs gesucht werden, um abzuklären, ob und inwieweit er Flächen für eine Aufforstung zur Verfügung stellen könnte bzw. eine Aufforstung übernehmen würde. Gerade weil in den letzten Jahren große Flächenversiegelungen stattgefunden haben bzw. noch stattfinden (Südlicher und Nördlicher Lübscher Mühlenberg, erweitertes interkommunales Gewerbegebiet), wäre ein Ausgleich durch Schaffung eines neuen Stadtwaldes ein wirksames Mittel des Klimaschutzes in Neustadt in Holstein.
Dr. Michael Böckenhauer, Fraktionsvorsitzender
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