Antrag an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss

Antrag: In allen neu zu beschließenden oder zu überarbeitenden B-Plänen der Stadt wird im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein Verbot der sog. Schottergärten und anderen Versiegelungen von Grünflächen insbesondere in Vorgärten verankert.

1. Die Verwaltung wird gebeten, den § 8 Absatz 1, Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) in allen Bauleitverfahren zu beachten und die Umsetzung zu fördern. Danach sind die nicht zu überbauenden Flächen der bebauten Grundstücke: a) wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und b) zu begrünen oder zu bepflanzen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Bezug auf § 8 Absatz 1, Satz 2 LBO die Gestaltung der Grünflächen durch örtliche Bauvorschriften näher zu regeln.

3. Diese Bauvorschriften sollen bei allen künftig neuen oder zu ändernden Bebauungsplänen wirksam werden.

4. Die Verwaltung wird gebeten, die negativen Auswirkungen einer nicht notwendigen Versiegelung von Grünflächen über ein geeignetes Kommunikationsmedium der Bevölkerung zu erläutern. Dabei geht es nicht nur um Verbote, sondern auch um mögliche, ökologisch sinnvolle Alternativen für Gartenbesitzer*innen im Sinne einer Bürger*innenberatung (z.B. Blühwiesen und ökologische Steingärten). Zur Umsetzung einer Bürger*innenberatung ist es durchaus erwünscht, den B.U.N.D mit dem Umwelthaus einzubeziehen.

5. Die Verwaltung wird gebeten, auch die Überwachung einer solchen Vorschrift bei den Bauvorhaben sicherzustellen. 6. Die Verwaltung wird gebeten, zu dieser Thematik im 4. Quartal 2021 ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und im PUBA vorzustellen.

Begründung: Schottergärten sind derzeit Gegenstand kontroverser Diskussionen. Was für die einen (vermeintlich) pflegeleichte Gartendekoration ist, ist für die anderen unter Klima- und Umweltschutzaspekten nicht vertretbar. Tatsächlich ist die zunehmende Anlage von Schottergärten aus ökologischer Sicht äußerst bedenklich. So behindert die Flächenversiegelung die Grundwasserbildung und kühlende Verdunstung im Sommer. Weil das Wasser oberflächlich ablaufen muss und der Schotter Wärme speichert und nachts wieder abstrahlt, tragen sie zu Hochwasser und Hitze im Sommer bei.

Des Weiteren beeinflussen die versiegelten Gärten die Lebensräume vieler Tiere negativ. Oberirdisch bieten Schottergärten weder Nahrung noch Nistplätze für Vögel und Insekten, unterirdisch ersticken die Vliese das Bodenleben, da es im Boden weitaus mehr Lebewesen als darüber gibt. Schottergärten vernichten Lebensraum. Verbote von Schottergärten werden oftmals als unangemessene Einschränkung in der baulichen Gestaltung kritisiert. Allerdings wiederholt eine Verankerung im B-Plan nur ein bereits bestehendes Verbot. Darüber hinaus ist die Verortung an dieser Stelle besonders geeignet, um das Interesse und die Aufmerksamkeit der Bürger*innen genau dann zu wecken, wenn es um individuelle Gartengestaltung geht. Schließlich zielt der Antrag darauf ab, die Verbotsregelungen in den B-Plänen durch geeignete Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen zu Akzeptanz zu verhelfen und sie durch die Verwaltung zu begleiten.

So sollen das Klima- und Umweltbewusstsein gefördert und über das Verbot hinaus umweltfreundliche Gärten gefördert werden. Insgesamt ist der Verzicht auf Schottergärten ein wichtiger Beitrag zu effektivem und konsequentem Klimaschutz auf lokaler Ebene, der leicht umzusetzen ist. Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sind derzeit in aller Munde, doch Reden allein genügt nicht, Handeln ist angesagt! Schottergärten und andere verzichtbare Versiegelungen widersprechen diesem Gedanken. Verwaltungen, die in den vergangenen Jahrzehnten ihre Städte zu Betonwüsten ausgebaut haben, machen sich heute Gedanken, wie sie dem Hitzestau und Straßenüberflutungen beikommen können.

Mit zwei Zitaten möchten wir unsere Begründung an dieser Stelle abschließen:

„Wenn wir bewahren wollen, was wir haben, werden wir vieles ändern müssen“ Johann Wolfgang von Goethe

„Was wir heute tun, entscheidet, wie Neustadt (die Welt) morgen aussieht!“ Frei nach Boris Pasternak

Dr. Michael Böckenhauer, Fraktionsvorsitzender



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