Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BGN und FDP an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten „30er–Zone–Innenstadt“;

„30er–Zone–Innenstadt“

Beschlussvorschlag:

1. Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein die Einrichtung einer sogenannten „30er-Zone“ in der Innenstadt gemäß § 45 c Absatz 1 Nr. 1 c StVO bezogen auf die nach genannten Straßen zu beantragen:

Waschgrabenstraße – Schmiedestraße – Kirchenstraße – Am Markt – Königsstraße – Fischerstraße – Burgstraße – Klosterstraße – Hochtorstraße (bis zur Fußgängerzone) – Waschgraben – Reiferstraße – Vor dem Kremper Tor

 2. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen der Einrichtung einer „30er-Zone“ seitens des Kreises verneint werden, wird der Bürgermeister hilfsweise und vorsorglich bereits jetzt gebeten, die Einzelanordnungen von 30 km/h in den vorgenannten Straßen gemäß § 45 Absatz 1 b StVO wie bereits in der Königsstraße, der Rosenstraße, dem Haakengraben und Am Binnenwasser beim Kreis zu beantragen.

3. Der Bürgermeister wird überdies gebeten, die Einrichtung von Tempo 30 in der Straße Ziegelhof beim Kreis gemäß § 45 Absatz 1 b StVO zu beantragen.

Begründung:

Es handelt sich bei der Innenstadt um ein Gebiet mit hoher Fußgänger – und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf. Der. auch innerörtliche, Durchgangsverkehr ist in der Innenstadt von geringer Bedeutung. Eine Reduzierung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit ist insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen dringend erforderlich. Dies wird eine Begehung und Inaugenscheinnahme der betreffenden Straßen hinlänglich belegen. Die Regelungen des § 45 Absatz 1 c Sätze 2 – 4 StVO stehen der Einrichtung einer 30-er-Zone ebenfalls nicht entgegen.

Die Reduzierung der in der Innenstadt zulässigen Geschwindigkeit ist in den genannten Straßen auch in Hinblick auf die Gefahrenlage für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in den allesamt sehr engen Altstadtstraßen sowie um die Anwohner*innen vor Lärm oder Abgasen zu schützen erforderlich. Die Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 Nr. 1 b StVO liegen daher ebenfalls vor. Bei der Ausgestaltung der Straßen „Grüner Gang“ und „Hören“ als Spielstraßen und der 20 km/h - Regelung in der Brückstraße gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 1 d StVO soll es verbleiben.

Margit Giszas, Fraktionsvorsitzende der SPD

Dr. Michael Böckenhauer, Fraktionsvorsitzender GRÜNE

Clemens Reichert, Fraktionsvorsitzender der BGN

Sebastian Kraatz, Fraktionsvorsitzender der FDP



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