Antrag an den Hauptausschuss

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, alternativ zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag, wie folgt zu beschließen:

Das 31. Folklore Festival im Jahr 2022 wird zunächst mit 60.000 € gefördert. Die Förderung ist in zwei Raten auszuzahlen. Die 1. Rate von 15.000 € wird in den Haushalt 2021, die 2. Rate mit 45.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Die Entscheidung über eine Förderung in Höhe von weiteren 25.000 € wird in den Haushaltsberatungen im Herbst 2021 in Anbetracht der dann vorliegenden Haushaltslage getroffen.

Begründung: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt trotz der angespannten Haushaltslage weiterhin eine Förderung des Folklore Festivals in Höhe des bisherigen Zuschusses von 60.000 €. Das Folklore Festival stellt ein bedeutendes kulturelles Ereignis in Neustadt in Holstein dar, das nachweislich der Völkerverständigung auf vorbildliche Weise dient. In Anbetracht der Auswirkungen der Corona Pandemie auf den städtischen Haushalt, gilt das Spargebot aber um so mehr auch in Bereichen, wo uns das Sparen schwer fällt.

Laut Berichterstattung der LN rechnen die kommunalen Spitzenverbände infolge der Corona - Krise mit einer milliardenschweren Finanzlücke bei Städten und Gemeinden. Ohne weitere Unterstützung von Bund und Ländern droht eine Lücke von gut 10 Milliarden Euro. So das Ergebnis des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Bereits für 2020 rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von einer halben Milliarde Euro. Diese Entwicklung trifft auch Neustadt in Holstein.

Zur Zeit wissen wir nicht wie hoch der auf Neustadt entfallende finanzielle Ausgleich ausfällt, den der Ministerpräsident angekündigt hat. Ob der Bund sich an einem finanziellen Ausgleich beteiligt und wenn ja, in welcher Höhe, wissen wir ebenfalls nicht. Gleichzeitig appelliert die IHK an die Gemeinden, die Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuern nicht zu erhöhen, um der Wirtschaft nicht weiter zu schaden. Also sind unsere Möglichkeiten, mit Bordmitteln gegenzusteuern auch begrenzt.

So wie wir im AfGA schweren Herzens beschlossen haben, die städtische Unterstützung der Tagesmütter und die Bezuschussung des Mittagessens in den Schulen und Kindergärten mit Wirkung zum 01.01.2021 auslaufen zu lassen, müssen wir uns auch im kulturellen Bereich einschränken. Die in der Vorlage dargestellte Kostenentwicklung verkennen wir nicht. Allerdings wird die Veranstaltung des Folklorefestivals, wenn sie Corona bedingt überhaupt stattfinden kann - eine Durchimpfung der deutschen Bevölkerung wird bei 100.000 Impfungen pro Tag ca.2 Jahre in Anspruch nehmen, wobei mit Impfbeginn zur Zeit nicht vor Mitte 2021 gerechnet wird – vermutlich ganz anders und nicht in der üblichen Größe stattfinden können. Das hätte zur Folge, dass auch mit niedrigeren Kosten zu rechnen wäre.

Sollte die finanzielle Entwicklung Neustadts wesentlich optimistischer ablaufen als angenommen und trotz Pandemie eine Veranstaltungsgröße wie in den vergangenen Jahren möglich sein, bleibt uns immer noch die Möglichkeit erhalten, weitere 25.000 € in einem Jahr in den Haushalt 2022 einzustellen.

Dr. Michael Böckenhauer Fraktionsvorsitzender

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