Antrag an den Stadtwerkeausschuss - Klimaschutzbeauftragte(r)

Der Stadtwerkeausschuss möge beschließen:

Es soll eine Stelle für eine(n) Klimaschutzbeauftragte(n) bei den Stadtwerken eingerichtet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Förderprogramme zur Finanzierung eines Klimaschutzbeauftragten bestehen. Sollten Fördermöglichkeiten bestehen, soll ein Förderantrag gestellt werden.

Begründung:

Klimaschutz ist Zukunftsaufgabe auch für Neustadt.
Klimaschutz bietet großes Potential für kommunale Wertschöpfung. Als Querschnittsaufgabe betrifft er Themenbereiche wie Mobilität, Energie, Tourismus und Liegenschaften.

Um die Möglichkeiten kommunalen Klimaschutzes auszuloten, soll eine Fachfrau/ein Fachmann für Klimaschutz eingestellt werden, die/der Klimaschutzprojekte für Neustadt federführend entwickelt und deren Umsetzung koordiniert.

Dr. Michael Böckenhauer, Fraktionsvorsitzender
Horst Neubauer und Frederik Halbrock-Schwabl, Mitglieder des Stadtwerkeausschusses

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