Antrag an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten - Amt 2

Antrag an den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten

 

Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 7 –Ersatzneubau Amt 2 – von der heutigen Tagesordnung zu nehmen.

Begründung:

Über die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlags, wonach eine Entscheidung für einen Neubau des Amtes 2 auf dem Klosterhof getroffen und die Planung zügig vorangetrieben werden soll, kann ohne die Klärung der Voraussetzungen des Punktes 3 des Beschlussvorschlags nicht sachgerecht entschieden werden. Danach sollen ca. 28 Parkplätze auf dem Klosterhof durch den Neubau wegfallen. Wie für die wegfallenden Parkplätze Ersatz geschaffen werden kann, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Um aber sachgerecht für den Neubau des Amtes 2 auf dem Klosterhof oder aber dagegen entscheiden zu können, bedarf es der vorherigen Klärung der Parkplatzfrage. Denn die Zurverfügungstellung von ausreichendem Parkraum im Innenstadtbereich ist für die dortigen

Gewerbetreibenden unverzichtbar. Der Verlust von 30 Parkplätzen im Innenstadtbereich wird nicht durch Parkraum in der Kirchhofallee (Grundstück Bauamt) oder in der Waschgrabenallee (Grundstück Post) qualitativ aufgewogen. Die BesucherInnen der Innenstadt wollen mit ihrem PKW auch im innerstädtischen Bereich parken können. Das mag einem gefallen oder nicht, ist aber nun einmal Realität, wie die bisherige Auslastung des Sandparkplatzes auf dem Klosterhof zeigt. Es ist also zu befürchten, dass potentielle KundInnen die Neustädter Geschäfte zukünftig meiden, wenn ihnen der Einkauf dort zu unbequem erscheint. Man denke nur an die Forderung des neuen Einzelhändlers nach zusätzlichen Parkplätzen auf dem Marktplatz, der dann ja auch prompt nachgekommen worden ist. Der ersatzlose Wegfall eines Großteils des innerstädtischen Parkraums ist daher wirtschaftspolitisch nicht zu verantworten.

Die Begründung des Verwaltungsvorschlags enthält nur vage Vermutungen und spricht von evtl. Möglichkeiten, wie einer offenen Parkpalette auf dem Klosterhof. Hier müssen Fakten her, bevor entschieden werden kann. Spekulationen reichen da nicht. Jedenfalls kann eine Entscheidung über den Standort des Neubaus des Amtes 2 nicht vor abschließender Diskussion des Parkraumbewirtschaftungskonzepts, also frühestens nach dem 12.12.2017 erfolgen, wenn das Konzept in den Ausschüssen in einer gemeinsamen Sitzung diskutiert

worden ist.

Dr. Michael Böckenhauer

Fraktionsvorsitzender

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