16.12.16 –
Die Stadtvertretung sichert zu, den Erhaltungszustand des „Haus des Gastes“ bis mindestens zum 7. Juni 2017 sicherzustellen.
Die Stadtvertretung verpflichtet sich, bis dahin keine neuen Beschlüsse zum Haus des Gastes zu fassen.
Die Verwaltung wird angewiesen, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand des Gebäudes gefährden könnten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand des Gebäudes bis mindestens zum 7. Juni 2017 aufrecht zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BI die Durchführung des Bürgerentscheides am 7. Mai 2017 erneut zu verhandeln.
Nach Feststellung der Erfüllung der formalen Kriterien zur Durchführung des Bürgerentscheides zum Erhalt des HdG sollte allen Fraktionen daran gelegen sein, dass der Bürgerentscheid gemeinsam mit der Landtagswahl am 7. Mai 2017 durchgeführt wird.
Neben der Kostenersparnis von ca. 15.000 Euro kann mit diesem Termin sichergestellt werden, dass eine hohe Beteiligung aller EutinerInnen gewährleistet ist. Auch die BI betont, dass ihr an einer größtmöglichen Beteiligung Eutiner Bürgerinnen und Bürger gelegen sei.
Die Befürchtung der BI, dass eine Durchführung des Bürgerentscheides zu dem genannten Zeitpunkt von Politik und Verwaltung zum Abriss des Gebäudes führen könnte, sollte mit diesem Beschluss hinfällig sein.
Ein entsprechender Beschluss könnte frühestens im Bauausschuss am 7. Juni zur Beratung stehen.
Wir beantragen namentliche Abstimmung.
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