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Die Stadt Neustadt wird gebeten, auf dem Parkplatz P4 Rosengarten/Vor dem Kremper Tor „Personenbezogene Stellplätze für Menschen mit Behinderung“ nach DIN 18040-3 auszuweisen.
Begründung:
Auf dem Parkplatz P4 stehen keine „Personenbezogenen Stellplätze für Menschen mit Behinderung“ nach DIN 18040-3 zur Verfügung, auf dem Parkplatz P3 ist nur ein entsprechender Stellplatz ausgewiesen.
Willy Heckel
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